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Langersehnte Widerspruchsregelung für die Organspende in Sicht

 



07.05.2026, Bern (ots) - Die Organspendeprozesse in der Schweiz funktionieren gut und sind im europäischen Vergleich sehr effizient. Dennoch bleibt eine zentrale Herausforderung bestehen: Zu wenig Menschen halten fest, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden möchten oder nicht. Die 2022 vom Stimmvolk angenommene erweiterte Widerspruchsregelung soll hier künftig für mehr Klarheit sorgen und bessere Voraussetzungen schaffen, damit mehr Menschen auf der Warteliste ein lebensrettendes Organ erhalten. Die Einführung ist laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) für 2027 vorgesehen.

Der soeben veröffentlichte Jahresbericht von Swisstransplant zeigt eine stabile Entwicklung der Organspendezahlen in der Schweiz - auch dank der engen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene.

Erfreulich hohe Spendeeffizienz

Die Erkennung möglicher Organspenderinnen und Organspender funktioniert in Schweizer Spitälern sehr gut. "Dies verdanken wir dem hohen Engagement der Fachpersonen sowie gut funktionierenden Prozessen in der Intensivmedizin", betont PD Dr. Franz Immer, CEO von Swisstransplant. Die sogenannte Spendeeffizienz ist im Vergleich mit anderen europäischen Ländern sehr hoch: Vergleicht man die Anzahl der spendenden Personen pro hundert relevante Todesfälle auf Intensivstationen, hat die Schweiz ihre Effizienz seit 2014 deutlich gesteigert.

Unerfreulich tiefe Zustimmungsrate

Trotz dieser Fortschritte bleibt die Zustimmungsrate in Gesprächen mit Angehörigen eine zentrale Hürde. Häufig ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, was oft dazu führt, dass sich Angehörige gegen eine Organspende entscheiden. Dadurch kann der Spendewunsch vieler Menschen nicht erfüllt werden. Die Folgen sind gravierend: Im vergangenen Jahr starben 67 Menschen auf der Warteliste für ein lebensrettendes Organ. "Jede dokumentierte Entscheidung - ob Ja oder Nein - schafft Klarheit und entlastet die Angehörigen", so Immer.

Einführung erweiterte Widerspruchsregelung

Mit der Einführung der erweiterten Widerspruchsregelung gilt künftig: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies festhalten. Liegt kein dokumentierter Entscheid vor, wird davon ausgegangen, dass die verstorbene Person mit der Organspende einverstanden ist. Angehörige können einer Organentnahme widersprechen, wenn sie wissen oder vermuten, dass dies nicht dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Die Inkraftsetzung der erweiterten Widerspruchsregelung erfolgt laut BAG voraussichtlich im dritten Quartal 2027. Voraussichtlich im ersten Quartal 2027 wird das BAG das neue Organ- und Gewebespenderegister zur Verfügung stellen. Die staatlich anerkannte elektronische Identität (e-ID) wird dabei eine eindeutige und sichere Identifikation ermöglichen. Der genaue Zeitpunkt der Einführung des Registers hängt davon ab, wann die e-ID in der Schweiz verfügbar sein wird.

Ja oder Nein zur Organspende?

Die Organspende ist und bleibt freiwillig. Die Empfehlung lautet, seinen persönlichen Entscheid - Ja oder Nein zur Organspende - festzuhalten und seinen Angehörigen mitzuteilen. Geeignet sind bis zur Einführung des Organ- und Gewebespenderegisters eine Organspende-Karte, eine Patientenverfügung oder ein elektronisches Patientendossier. Diese Dokumente behalten ihre Gültigkeit auch nach Einführung des Registers.

Swisstransplant - Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation

Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit ist Swisstransplant als nationale Zuteilungsstelle für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe an die Empfängerinnen und Empfänger zuständig und führt die entsprechende Warteliste. Sie organisiert auf nationaler Ebene alle mit der Organzuteilung zusammenhängenden Tätigkeiten. Dabei arbeitet sie eng mit den europäischen Zuteilungsorganisationen zusammen. Seit 2009 hat Swisstransplant von der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz den Auftrag, die im Transplantationsgesetz festgehaltenen Aufgaben der Kantone auf dem Gebiet der Organ- und Gewebespende national zu koordinieren, zusammen mit den Organspendenetzwerken sicherzustellen und Synergien zu nutzen.

www.swisstransplant.org

Pressekontakt:

Kontakt für Medienanfragen

PD Dr. Franz Immer, Direktor Swisstransplant, Facharzt für Herzchirurgie FMH,

T +41 58 123 80 00, media@swisstransplant.org



Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Swisstransplant:
Swisstransplant ist die Schweizerische Nationale Stiftung für Organspende und Transplantation.

Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ist sie als nationale Zuteilungsstelle für die gesetzeskonforme Zuteilung der Organe an die Empfängerinnen und Empfänger zuständig und führt die entsprechende Warteliste.

Sie organisiert auf nationaler Ebene alle mit der Organzuteilung zusammenhängenden Tätigkeiten. Dabei arbeitet sie eng mit den europäischen Zuteilungsorganisationen zusammen.

Seit 2009 hat Swisstransplant von der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz den Auftrag, die im Transplantationsgesetz festgehaltenen Aufgaben der Kantone auf dem Gebiet der Organ- und Gewebespende national zu koordinieren, zusammen mit den Spendenetzwerken sicherzustellen und Synergien zu nutzen.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Quellen:
  HELP.ch

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