Flughafen Zürich: Gesuche zur Verlängerung der Pisten 28 und 32 öffentlich aufgelegt |
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28.05.2026, Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Verfahren zur Plangenehmigung für die Verlängerung der Pisten 28 und 32 des Flughafens Zürich eröffnet. Die Dokumente können vom 1. bis zum 30. Juni 2026 eingesehen werden.
Heute werden schwere Flugzeuge meist am Dock E abgefertigt. Wegen ihres Gewichts müssen sie für den Start auf die Piste 34 ausweichen. Dabei kreuzen sie die Piste 28 zweimal. Die verlängerte Piste 32 soll künftig Starts der meisten Grossraumflugzeuge erlauben; Pistenkreuzungen entfallen, die Sicherheitsmarge nimmt zu. Zugleich verkürzt sich die Rolldistanz vom Dock E zur Startpiste.
Eine verlängerte Piste 28 soll im Ostkonzept grössere Landedistanzen ermöglichen. Bei schlechtem Wetter reduziert sie Ausweichlandungen auf die Piste 34 sowie komplexe Betriebswechsel.
Die Verlängerung der Piste 28 erfordert insbesondere eine Verlegung der Glatt sowie der Flughofstrasse mit Rad- und Gehweg, diejenige der Piste 32 eine Verlegung der Himmelbachstrasse und des Zauns um den Flughafen. Deshalb hat die Flughafen Zürich AG beim BAZL die Gesuche für die Plangenehmigung zusammen mit den Umweltabklärungen und den Massnahmen für eine umweltverträgliche Realisierung eingereicht. Die Lärmauswirkungen bleiben innerhalb der geltenden Vorgaben, die im SIL-Objektblatt und dem kantonalen Richtplan festgehalten sind.
Das BAZL publiziert die Gesuche für die Verlängerung der Pisten 28 und 32 vom 1. Juni bis zum 30. Juni 2026 in den Kantonen Aargau, Schaffhausen und Zürich sowie auf der BAZL-Website. Diese Kantone und die Kantone St. Gallen, Thurgau und weitere Bundesstellen sind zur Stellungnahme eingeladen.
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Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
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Über Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL:
Bei der Infrastruktur – dazu gehören der Luftraum mit der Flugsicherung und die Flugplätze – sorgt das BAZL für eine sichere, möglichst reibungslose und umweltfreundliche Nutzung. Das Amt übt auch die Aufsicht über die Luftverkehrsbetriebe aus, welchen es aufgrund einer technischen, operationellen und finanziellen Evaluation die Betriebsbewilligung erteilt. Beim Luftfahrtpersonal stellt das BAZL sicher, dass die Piloten, die Fluglotsen und die Unterhaltsspezialisten eine möglichst umfassende und moderne Aus- und Weiterbildung erhalten. Bei den Fluggeräten überprüft das BAZL die technischen Voraussetzungen, welche diese Geräte – vom Heissluftballon über das Segelflugzeug bis zum Grossraumflugzeug – für einen sicheren Betrieb zu erfüllen haben. In den Aufsichtsbereichen stützt sich das BAZL hauptsächlich auf international abgestimmte Standards und Praktiken ab.
Zusätzlich zur Aufsichtstätigkeit in den genannten vier Bereichen, die einen wesentlichen Teil der Arbeit umfasst, ist das BAZL zuständig für die Vorbereitung und die Umsetzung von luftfahrtpolitischen Entscheidungen. Das Bundesamt engagiert sich zudem in verschiedenen internationalen Organisationen oder arbeitet eng mit diesen zusammen.
Das BAZL hat in der Bundesverwaltung den Status eines so genannten FLAG-Amtes (Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget) und ist zertifiziert nach der Norm ISO 9001. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt beschäftigt rund 250 Personen und steht unter der Leitung von Direktor Peter Müller.
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