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Regierungsrat empfiehlt Verfassungsinitiative «Minimalprinzip für Ersatzregelungen» zur Ablehnung

 



28.05.2026, Nach geltendem Recht erarbeitet der Regierungsrat notwendige Entwürfe für Ersatzregelungen, wenn kantonale Erlasse gerichtlich aufgehoben werden. Die mit der Initiative vorgesehene Handlungspflicht des Regierungsrats würde lediglich auf Verfassungsstufe festschreiben, was ohnehin umgesetzt wird. Zudem hätte die Initiative nur in den seltenen Fällen einer abstrakten Normenkontrolle vor Bundesgericht eine praktische Auswirkung. Sie ist unklar formuliert und würde zu mehr administrativem Aufwand führen.

Die Verfassungsinitiative «Minimalprinzip für Ersatzregelungen nach gerichtlicher Aufhebung von Rechtsnormen» wurde am 25. September 2025 eingereicht und am 3. Dezember 2025 für zustande gekommen erklärt. Am 26. März 2026 hat der Landrat die Rechtsgültigkeit der Initiative beschlossen. Die Initiative verlangt eine Änderung der Kantonsverfassung. Danach soll der Regierungsrat dem Landrat einen Entwurf für eine Ersatzregelung vorlegen, wenn ein Gerichtsurteil zur Aufhebung einer kantonalen Verfassungs- oder Gesetzesbestimmung führt. Der Entwurf der Ersatzregelung muss sich dabei auf die durch das Urteil erforderlichen Änderungen beschränken.

Der Regierungsrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, da er dem Landrat bereits nach geltendem Recht notwendige Ersatzregelungen vorschlägt. Die neue Verfassungsbestimmung würde zudem nur im Fall einer abstrakten Normenkontrolle vor Bundesgericht zur Anwendung gelangen, was in der Praxis sehr selten vorkommt. Da mit der Annahme der Initiative weitergehende politische Anliegen zwingend in einer separaten Vorlage eingebracht werden müssen, schafft sie einen erhöhten Aufwand sowohl für den Regierungsrat als auch den Landrat. Insgesamt erscheint die Initiative weder zweckmässig noch verhältnismässig.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Regierungsrat die Initiative zur Ablehnung.

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Kantonale Verwaltung Basel Land:
Auf dem Gebiet des heutigen Kantons Basel-Landschaft bestanden vor den napoleonischen Umwälzungen Teile des Fürstbistums Basel sowie des Untertanengebiets der Stadt Basel, die 1501 der Schweizerischen Eidgenossenschaft beitrat. 1798/1803 gelangten Teile des Fürstbistums Basel an die Stadt Basel, während andere Teile 1815 beim Wiener Kongress dem Kanton Bern zugeschlagen wurden.

Im Jahre 1832 wehrten sich die Landgemeinden gegen die Dominanz der noch aristokratisch regierten Stadt Basel. Die linksrheinischen Gemeinden konstituierten sich als selbständigen Halbkanton Basel-Landschaft und gaben sich eine liberale, repräsentative Verfassung (Halbkantone sind diejenigen völlig selbständigen Kantone, die aufgrund von internen Kantonstrennungen entstanden, im Verhältnis zur gesamten Eidgenossenschaft bzw. zum Bund aber Teil eines Vollkantons geblieben sind). Der neue Kanton wurde 1833 von der Tagsatzung der Eidgenossenschaft anerkannt (siehe: Basler Kantonsteilung). Inoffizielles gemeinsames Kantonswappen von Stadt und LandInfolge innerer Spannungen gab sich der Kanton im 19. Jahrhundert mehrfach neue Verfassungen: Beschränkung von Kompetenzstreitigkeiten 1838 und 1850, Durchbruch der demokratischen Bewegung 1863, Ausbau der Demokratie, Grundlage für Förderung der Wohlfahrt und für Erhebung der Staatssteuer 1892. Die heutige, sechste Verfassung von 1984 brachte eine erneute Erweiterung der Volksrechte (u. a. erster Ombudsmann der Schweiz) und war im Übrigen eine formale Neufassung der im Laufe von fast hundert Jahren über zwei Dutzend Mal geänderten Verfassung von 1892.

Versuche zu einer Wiedervereinigung mit Basel-Stadt wurden häufiger unternommen, scheiterten aber letztmals im Jahre 1969 am 'Nein' der Stimmberechtigten in Baselland. 1994 kam das nach einer Volksabstimmung vom Kanton Bern an Basel- Landschaft abgetretenen Laufental zum Kanton Basel-Landschaft hinzu.

Der Kanton Baselland ist reich an landschaftlichen Schönheiten und kulturellen Höhepunkten. Klassische Konzerte, die Spuren der Römer, eine Schifffahrt auf dem Rhein oder eine Einkaufstour in einem unserer historischen Städtchen sind nur wenige Vorschläge, die zeigen, dass es im Baselbiet viel zu entdecken gibt. Ob Sie als Wanderer die Höhen des Jura erkunden, oder ob Sie als Seminar- oder Geschäftsgast ins Baselbiet kommen, die Region bietet viele attraktive Details, die Ihren Aufenthalt zum Erlebnis machen.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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