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Regierung unterstützt verbesserten polizeilichen Informationsaustausch

 



28.05.2026, Der Regierungsrat erachtet eine Verbesserung des polizeilichen Informationsaustauschs in der Schweiz als dringend notwendig. Er unterstützt die vorgeschlagene Lösung des Bundesrates für eine nationale Abfrageplattform.

Der heutige Informationsaustausch der Polizei ist nicht mehr zeitgemäss. Die Polizei muss alle anderen Korps einzeln anfragen, um an die in einem konkreten Fall notwendigen Informationen zu gelangen. Dies verunmöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, Straftaten effizient und effektiv zu verhüten und aufzuklären – gerade in Fällen von schwerer Kriminalität. Der Bundesrat will die polizeiliche Datenabfrage effizienter gestalten. Schweizweit sollen alle Polizeien über eine gemeinsame Abfrageplattform gegenseitig Informationen abfragen können. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat eine Vernehmlassung mit einer Teilrevision der Bundesverfassung und einer Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme unterbreitet.

Der Regierungsrat erachtet die rasche und wirksame Verbesserung des polizeilichen Informationsaustauschs als dringend nötig, um die innere Sicherheit weiterhin zu gewährleisten. Er begrüsst die Vorlage und gibt einer Bundeslösung den klaren Vorzug gegenüber einer interkantonalen Vereinbarung. Einzelne Bestimmungen erachtet der Regierungsrat jedoch als zu wenig präzise. Genauer zu definieren sind insbesondere die polizeilichen Aufgaben, die einen Zugriff rechtfertigen, die Abfragezwecke und die Daten, auf die konkret zugegriffen werden darf. Ausserdem fehlt es an einer Protokollierung der getätigten Abfragen. Um die Persönlichkeitsrechte betroffener Personen zu wahren, macht der Regierungsrat beliebt, die relevanten Bestimmungen zusammen mit der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zu überarbeiten.

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Kantonale Verwaltung Solothurn:
Die Stadt Solothurn (Salodurum) war schon zur Römerzeit ein Knotenpunkt der grossen Heerstrassen Helvetiens. 888 kam das Gebiet des heutigen Kantons Solothurn an das Königreich Burgund und 1032 mit diesem an das Heilige Römische Reich Deutscher Nation.

Im Mittelalter lehnt sich ihre Geschichte an das im 10. Jahrhundert entstandene Chorherrenstift des heiligen Ursus an, das ursprünglich alle Hoheitsrechte mit Ausnahme des Blutbanns innehatte, von dem sich die Bürgerschaft aber allmählich emanzipierte. Nach dem Aussterben der Zähringer (1218), welche die Reichsvogtei besassen, wurde Solothurn reichsunmittelbar; 1295 schloss es mit Bern ein ewiges Bündnis und hatte 1318 eine Belagerung durch Herzog Leopold I. von Habsburg auszustehen, weil es Friedrich den Schönen nicht als König anerkannte. 1344 erwarb die Stadt Solothurn ihr erstes ausserstädtisches Territorium.

Ein Versuch des verarmten Grafen Rudolf von Kyburg, sich der Stadt durch Verrat zu bemächtigen, wurde glücklich vereitelt (Solothurner Mordnacht, vom 10. zum 11. November 1382) und führte zu dem Kyburger Krieg, in welchem Bern und Solothurn das Grafenhaus vernichteten.

Wie eine grüne Oase liegt der Kanton Solothurn verbindend zwischen den Agglomerationen Basel, Bern, Zürich. Liebliche Gegenden, harmonisch eingebettet in eine eindrückliche Natur und eine attraktive Palette von Erholungsmöglichkeiten bieten für Bewohner/innen und Gäste einen Lebensraum, der sowohl zentral liegt als auch ruhig ist.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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