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Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Begegnungszone in Altdorf

 



29.05.2026, Die Begegnungszone in Altdorf wurde im September 2025 eröffnet und dient seither als verkehrsberuhigter Bereich mit besonderem Fokus auf die Sicherheit von Fussgängerinnen und Fussgängern. In der Begegnungszone gilt für sämtliche Fahrzeuge (bspw. auch für Velos, E-Bikes oder Elektro-Trottinette) eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

In den vergangenen Monaten sind bei der Kantonspolizei Uri wiederholt Hinweise aus der Bevölkerung und von Behörden eingegangen, wonach die zulässige Geschwindigkeit in diesem Bereich regelmässig überschritten wird. Besonders besorgniserregend ist dies während der Mittagszeit sowie zu jenen Zeiten, in denen viele Kinder auf dem Weg zur Schule oder nach Hause unterwegs sind und sich zahlreiche Fussgängerinnen und Fussgänger in der Begegnungszone aufhalten.

Die Einhaltung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit durch sämtliche Fahrzeuglenkende trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit und zur Aufenthaltsqualität im Dorfzentrum bei. Bereits geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen können das Risiko und die Schwere von Unfällen deutlich erhöhen.

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden nachhaltig zu gewährleisten, wird die Kantonspolizei Uri in der Begegnungszone in Altdorf künftig zu unterschiedlichen Tageszeiten sporadische Geschwindigkeits- sowie allgemeine Verkehrskontrollen durchführen. Dabei stehen insbesondere die Sensibilisierung der Fahrzeuglenkenden für die geltenden Verkehrsregeln sowie die gegenseitige Rücksichtnahme im Vordergrund.

Die Kantonspolizei Uri appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, die signalisierten Vorschriften in der Begegnungszone konsequent einzuhalten und ihre Fahrweise den Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anzupassen. Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme kann die Sicherheit aller Personen – insbesondere von Kindern und älteren Menschen – gewährleistet werden.

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Kantonale Verwaltung Uri:
Das Tal Uri wurde 853 von Ludwig dem Deutschen der von ihm gestifteten Fraumünsterabtei zu Zürich geschenkt. Dadurch gelangte Uri unter die Gewalt der Reichsvogtei von Zürich. Nach dem Aussterben der Zähringer, welche dieselbe besessen hatten (1218), verlieh Friedrich II. die hoheitlichen Rechte über Uri den Habsburgern; aber schon 1231 erwirkten sich die Urner von seinem Sohn König Heinrich VII. die Reichsunmittelbarkeit, welche ihnen 1274 auch von Rudolf von Habsburg bestätigt wurde.

Uri fasziniert durch seine Vielseitigkeit - von den milden Ufern des Urnersees über schmucke Dörfer bis hinauf zu den majestätischen Bergspitzen ist es hier meist nicht mehr als ein Katzensprung.

Ebenso vielfältig wie die Landschaft ist das Urner Freizeit- und Ferienangebot. Rund um den Urnersee liegt ein wahres Paradies an Sport- und Wandermöglichkeiten. Oder lassen Sie sich von der imposanten Berglandschaft verzaubern.

In Uri finden Sie alles, was Sie sich für erlebnisreiche Ferientage wünschen: Berge und Seen, Sport und Spass, gemütliche Hotels und heimelige Gasthöfe, Ruhe und Erholung - und vor allem aufgestellte Leute, die Sie gerne verwöhnen, damit Sie sich in den Urner Ferienorten so richtig wohl fühlen.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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