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QuickZoll berücksichtigt neu beide Mehrwertsteuersätze

 



03.06.2026, Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat die App QuickZoll weiterentwickelt. Neu können Reisende die Abgaben auf Einkäufe, die sie im Ausland getätigt haben, zu beiden anwendbaren Mehrwertsteuersätzen entrichten: zum Normalsatz (8,1 %) und zum reduzierten Satz (2,6 %).

Bei der Einreise in die Schweiz fallen Abgaben an, wenn bei mitgeführten Waren für den privaten Gebrauch die Wertfreigrenze oder die Freimengen überschritten werden. Je nach Warenkategorie liegt der anwendbare Satz entweder bei 8,1 % (Normalsatz) oder bei 2,6 % (reduzierter Satz). In der aktualisierten Version der QuickZoll-App ist es neu möglich, den Wert der Waren für jeden der beiden Mehrwertsteuersätze separat zu erfassen und damit von denselben Zollbedingungen zu profitieren wie bei einer mündlichen oder schriftlichen Zollanmeldung. Die insgesamt zu bezahlende Mehrwertsteuer wird von der App automatisch berechnet.

Seit ihrer Einführung im Jahr 2018 hat die Nutzung der QuickZoll-App kontinuierlich zugenommen: Wurden im ersten Betriebsjahr noch 13’000 Zollanmeldungen und 1,1 Millionen Franken Einnahmen registriert, so waren es im Jahr 2025 bereits mehr als 192’000 Zollanmeldungen und 13 Millionen Franken Einnahmen.

Aufgrund der erforderlichen technischen Anpassungen und des Zeitplans für die Umsetzung des Digitalisierungsprogramms DaziT wurde die Weiterentwicklung von QuickZoll für das Jahr 2026 geplant. Die Basisoption, bei welcher der Gesamtwert der Waren angegeben wird, ohne zwischen den beiden Mehrwertsteuersätzen zu unterscheiden, ist in der neuen Version der App weiterhin verfügbar. Diese Option kann dann bevorzugt werden, wenn der Anteil der Produkte, die unter den reduzierten Satz fallen, geringfügig ist, oder um die Erfassung der Waren zu vereinfachen und Zeit zu sparen.

Einfach, vollständig digital und rund um die Uhr verfügbar
QuickZoll kann ohne vorgängige Registrierung verwendet werden und bietet deshalb eine hohe Flexibilität beim Grenzübertritt im Reiseverkehr. Man kann zu jeder Tageszeit ein beliebiges zweistündiges Zeitfenster für den Grenzübertritt angeben und anschliessend an jedem Grenzübergang ohne zusätzlichen Gang zum Zollschalter in die Schweiz reisen. Einzig die in der App erstellte Quittung muss für den Fall einer Kontrolle aufbewahrt werden.

Hinweis: In bestimmten Fällen kann QuickZoll nicht genutzt werden. So kann beispielsweise die Einfuhr von lebenden Tieren, von Autos oder von Handelswaren nicht über die App, sondern ausschliesslich an einem Zollschalter angemeldet werden.


Kontakt:
Für Private und Firmen: Auskunftszentrale für Zollbestimmungen
+41 58 467 15 15

Für Medienschaffende:
Mediendienst Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
+41 58 462 67 43
medien@bazg.admin.ch

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG:
Die Schweiz erwirtschaftet jeden zweiten Franken im Ausland. Dies kann sie nur, wenn der grenzüberschreitende Waren- und Personenverkehr reibungslos läuft. Mit unseren Dienstleistungen wollen wir Ihren Grenzübertritt möglichst erleichtern.

Gleichzeitig kontrollieren wir aber auch, ob dabei die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies im Interesse des Wirtschaftsstandortes Schweiz und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

Ausserdem erheben wir eine Reihe von Verbrauchssteuern wie Mehrwert-, Mineralöl- oder Tabaksteuer. Darüber hinaus sind wir für die Kontrolle von Edelmetallen, die Herausgabe der Autobahnvignette, die Erhebung der LSVA und für weitere Aufgaben zuständig.

Das Grenzwachtkorps (GWK) ist der uniformierte und bewaffnete Teil der EZV. Als grösstes nationales ziviles Sicherheitsorgan der Schweiz nimmt das GWK neben den Zolldienstleistungen und der Zollpolizei (Schmuggelbekämpfung) eine vielfältige Palette von Aufgaben wahr. Dazu zählen u. a.: Personen-, Fahrzeug- und Sachfahndung, Bekämpfung von Betäubungsmittelschmuggel und Dokumentenfälschungen, fremdenpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Aufgaben.

Quelle: BAZG

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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