Schweiz und Japan stärken ihre Vereinbarung zu den Bio-Produkten |
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10.06.2026, Gestützt auf ihre langjährige Handelspartnerschaft haben Japan und die Schweiz am 9. Juni 2026 die Äquivalenz ihrer jeweiligen Standards für die biologische Produktion bestätigt. Gleichzeitig wurde der Anwendungsbereich in Bezug auf die Herkunft biologischer Zutaten für Japan erweitert. Durch die Aktualisierung der Vereinbarung wird der Handel mit Bio-Produkten zwischen den beiden Ländern gestärkt und vereinfacht.
Die erwähnte Anerkennung sowie die Erweiterung der geografischen Herkunft der Zutaten sind am 1. Juni 2026 in Kraft getreten. Die Aktualisierung der Vereinbarung wird den Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Japan neue Impulse verleihen, den Handel mit biologisch erzeugten Agrarprodukten fördern und insbesondere den Zugang für verarbeitete Bio-Produkte zum japanischen Markt vereinfachen.
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