BFU – JOOLZ ruft JOOLZ Aer2 Autositz-Adapter-Sets wegen Verletzungsgefahr zurück |
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16.06.2026, Bern - In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ruft JOOLZ die JOOLZ Aer2 Autositz-Adapter-Sets zurück. Es besteht Verletzungsgefahr. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen die Nutzung sofort einstellen und erhalten eine Rückerstattung.
Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?
Das JOOLZ Aer2 Autositz-Adapter-Set kann unter Umständen nicht ordnungsgemäss mit dem federbelasteten Stift am JOOLZ Aer2 Kinderwagen einrasten und verriegeln. Dadurch kann ein Sicherheitsrisiko entstehen, da sich der Autositz-Adapter während der Nutzung vom Kinderwagen lösen könnte, was möglicherweise dazu führt, dass der Autositz nach vorne kippt und auf den Boden fällt. Es besteht Verletzungsgefahr.
Welche Produkte sind betroffen?
Betroffen sind die JOOLZ Aer2 Autositz-Adapter-Sets mit Seriennummern, die mit «NL311» beginnen. Diese wurden zwischen Juni 2025 und Mai 2026 verkauft. Dieser Rückruf betrifft ausschliesslich das JOOLZ Aer2 Autositz-Adapter-Set. Der JOOLZ Aer2 selbst ist von diesem Rückruf nicht betroffen und kann weiterhin sicher ohne das JOOLZ Aer2 Autositz-Adapter-Set verwendet werden.
Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen die Nutzung sofort einstellen. Dies auch, wenn das JOOLZ Aer2 Autositz-Adapter-Set ordnungsgemäss am JOOLZ Aer2 befestigt zu sein scheint. Der JOOLZ Aer2 Autositz-Adapter kann sicher befestigt wirken, könnte jedoch dennoch falsch verriegelt sein. Die Konsumentinnen und Konsumenten erhalten eine Rückerstattung – eine entsprechende Anleitung für die Rücksendung des Produktes und für den Antrag auf Rückerstattung ist unter untenstehendem Link abrufbar.
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Über Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen (BFK):
Das BFK sorgt dafür, dass Dysfunktionen des Marktes behoben werden, damit die Konsumentinnen und Konsumenten ihre Rolle als Motor für Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation wahrnehmen können. Es kümmert sich darum, dass die Behörden nur dann einschreiten, wenn tatsächlich ein Marktversagen vorliegt, und dass die getroffenen Massnahmen angemessen sind.
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