Der Bundesrat unterstützt Olympische und Paralympische Winterspiele 2038 in der Schweiz

 



22.06.2026, Der Bundesrat steht Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 in der Schweiz positiv gegenüber. Er hat Anfang Jahr die Eckwerte für die Unterstützung des Sportgrossanlasses festgelegt. In der Vernehmlassung wurde der Planungsbeschluss nun grossmehrheitlich begrüsst. Er sieht einen Bundesbeitrag von 200 Millionen Franken vor. An seiner Sitzung vom 19. Juni hat der Bundesrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Das Internationale Komitee (IOK) führt mit der Schweiz einen privilegierten Dialog für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 (OPWS). Das heisst, dass die Schweiz bis Ende 2027 ohne Konkurrenz ihr Dossier ausarbeiten kann. Erfüllt es die Anforderungen des IOK in Bezug auf das Austragungs- und Finanzierungskonzept sowie die Vermächtnis- und Nachhaltigkeitsziele, erhält die Schweiz den Zuschlag für die Durchführung der Spiele.

Der Bundesrat steht dem Projekt OPWS 2038 positiv gegenüber und sieht in diesem Sportgrossanlass grosse Chancen, so etwa für die Weiterentwicklung des Sports, für technische Innovationen, für die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die touristische Wertschöpfung wie auch für das positive Ansehen der Schweiz im Ausland. Der Bundesrat hat deshalb bereits im September 2024 seine grundsätzliche Unterstützung zugesagt und Anfang dieses Jahres seinen Vorschlag für die Unterstützung des Bundes am Projekt OPWS 2038 in die Vernehmlassung geschickt.

Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv

In der Vernehmlassung wurde der vorgesehene Planungsbeschluss grossmehrheitlich begrüsst und unterstützt. Aufgrund des Ergebnisses der Vernehmlassung und der weiteren Entwicklung des Projekts in den vergangenen Monaten ergeben sich keine grundsätzlichen Änderungen an den vom Bundesrat bisher festgelegten Eckwerten einer Unterstützung der OPWS 2038. Der Bundesrat hat von den Resultaten der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Bundesbeitrag: 200 Millionen Franken – keine Haftung für Defizite

Der Bundesrat sieht im Planungsbeschluss einen Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken vor. Die Unterstützung des Bundes erfolgt unter der Bedingung, dass sich die Kantone und Gemeinden gemeinsam mit mindestens dem gleichen finanziellen Beitrag an den Kosten für die Planung und Durchführung der OPWS 2038 beteiligen. Der Bundesbeitrag wird verwendet für die Mitfinanzierung der Paralympischen Spiele (60 Millionen), die Verbilligung der ÖV-Nutzung durch Besucherinnen und Besucher (50 Millionen), die Mitfinanzierung von weiteren Aufwänden der Trägerorganisation (80 Millionen) sowie die Deckung möglicher, heute noch nicht absehbarer Aufwände (10 Millionen). Nicht enthalten sind in diesem Betrag die Finanzierung der Sicherheitsaufgaben, die der Bund im Rahmen seiner üblichen Zuständigkeiten übernehmen wird.

Der Planungsbeschluss hält ausserdem fest, dass der Bund keine Haftung für allfällige Defizite der OPWS 2038 übernehmen wird. Der für die Organisation zuständige Verein sieht eine privat finanzierte Defizitgarantie von 200 Millionen Franken vor. Er rechnet mit Gesamtkosten von 2,2 Milliarden Franken für die Spiele; die Einnahmen stammen nebst den Beiträgen der öffentlichen Hand aus Sponsoring, Merchandising, Ticketverkauf und einem substanziellen Beitrag des IOK.

Kein fakultatives Referendum

Der Bundesrat stuft den Planungsbeschluss unverändert als nicht «von grosser Tragweite» ein, womit er nicht dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Das erwartete finanzielle Engagement des Bundes ist erheblich kleiner als bei vorangegangen Kandidaturprojekten für OPWS; zudem erscheinen die mit dem Austragungs- und Finanzierungskonzept verbundenen Risiken für den Bund kontrollierbar. Das dezentrale Austragungskonzept führt dazu, dass für Parlamente und Bevölkerung dort, wo Wettkämpfe stattfinden, Mitsprache möglich sein wird.

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