Zweite Inklusive Landsgemeinde fordert mehr berufliche Inklusion |
| Tweet |

23.06.2026, Im Zentrum der zweiten Zuger Inklusiven Landsgemeinde stand der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen. Drei konkrete Anliegen wurden den anwesenden Kantonsrätinnen und Kantonsräten vorgestellt.
Anliegen 1: Finanzielle Anreize für Arbeitgebende
Unternehmen sollen für nachweisbare Mehrkosten entschädigt werden können, die durch die Anstellung von Menschen mit Behinderungen entstehen und nicht bereits anderweitig gedeckt sind. Damit sollen Hürden bei der Einstellung abgebaut und zusätzliche Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden.
Anliegen 2: Bessere Unterstützung bei der Stellensuche
Da Menschen mit Behinderungen oft mehr Zeit benötigen, um eine neue Arbeitsstelle zu finden, soll sich der Kanton auf Bundesebene für angepasste Rahmenbedingungen einsetzen. Zudem sollen zusätzliche kantonale Unterstützungsangebote geprüft werden.
Anliegen 3: Vorbildrolle für Kanton und Gemeinden
Die öffentliche Hand soll selbst mehr Menschen mit Behinderungen beschäftigen, Zielwerte definieren sowie regelmässig über die Beschäftigungssituation berichten. Damit sollen Hemmschwellen abgebaut und weitere Arbeitgebende ermutigt werden, Menschen mit Behinderungen anzustellen.
Impulse für die Zuger Politik
Nachdem die drei Anliegen vorgestellt worden waren, nahmen Mitglieder des Kantonsrats aller Fraktionen dazu Stellung. Die Anliegen fliessen nun in die weitere politische Diskussion ein und können von den zuständigen politischen Akteurinnen und Akteuren aufgegriffen und weiterverfolgt werden.
«Die heutigen Diskussionen haben gezeigt, dass noch Handlungsbedarf besteht. Nehmen wir die Anregungen und Erfahrungen mit und arbeiten wir gemeinsam daran, dass Arbeit für alle Menschen zugänglich wird», sagte Kantonsratspräsident Stefan Moos zum Abschluss der Veranstaltung.
Landammann und Direktor des Innern Andreas Hostettler würdigte die aktive Beteiligung der Teilnehmenden: «Berufliche Inklusion gelingt nicht allein durch gute Absichten. Sie braucht konkrete Massnahmen, engagierte Arbeitgebende und den Willen, bestehende Hürden abzubauen. Die heutigen Diskussionen liefern dafür wertvolle Impulse.»
Zuger Inklusive Landsgemeinde soll weitergeführt werden
Gemäss dem Willen der Regierung und des Parlaments soll die Zuger Inklusive Landsgemeinde auch künftig alle zwei Jahre stattfinden. Damit bleibt der direkte Austausch zwischen Menschen mit Behinderungen, Politik und Behörden gewährleistet.
Der Kanton stellt für den Anlass weiterhin den Kantonsratssaal sowie sein fachliches Know-how zur Verfügung. Auch die Finanzierung erfolgt weiterhin durch den Kanton. Der wichtigste Beitrag wird aber im Engagement von Menschen mit Behinderung und den teilnehmenden Politikerinnen und Politiker liegen.
Medienkontakt:
Andreas Hostettler
Landammann
Direktion des Innern
+41 41 594 58 72
andreas.hostettler@zg.ch
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Über Kantonale Verwaltung Zug:
Zug ist als Perle der Zentralschweiz das richtige Umfeld für einen erholsamen, abwechslungsreichen Aufenthalt, für Ferien und Erholung. Ein vielfältiges kulturelles Angebot sowie alle Möglichkeiten von Wellness und Sport bieten sich hier den Gästen. Sehenswürdigkeiten von besonderem Reiz sind die Höllgrotten in Baar sowie die Zuger Altstadt mit ihren jahrhundertealten Häuserzeilen.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.















