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Abstimmungsempfehlung des Regierungsrates: Ja zum Gegenvorschlag zur Verkehrsflussinitiative

 



04.09.2026, Der Regierungsrat lehnt die Verkehrsflussinitiative ab und unterstützt den Gegenvorschlag des Kantonsrats. Das Grundanliegen der Initiative, den Verkehrsfluss auf Hauptverkehrsachsen zu sichern, den Fahrplan des öffentlichen Verkehrs stabil zu halten und den Individualverkehr nicht ohne Not zu behindern, soll mit dem Gegenvorschlag im Strassengesetz verankert werden.

Die Verkehrsflussinitiative verlangt, dass auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts grundsätzlich Tempo 50 gilt und der Verkehrsablauf weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen behindert oder verlangsamt werden darf. Ausnahmen wären nur auf kurzen Strecken und nach Festsetzung im kantonalen Strassenrichtplan durch den Kantonsrat möglich. Der Regierungsrat erachtet diese Vorgaben als zu starr. Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit müssen weiterhin möglich sein, beispielsweise Mittelschutzinseln bei Fussgängerquerungen oder «Eingangsbremsen» bei Ortseingängen. Auch die zusätzlichen Vorgaben zu Ausnahmen beurteilt er als nicht praktikabel. Dies im Gegensatz zu den Befürwortern der Initiative, welche bauliche Massnahmen, die den Verkehrsfluss verlangsamen, grundsätzlich ablehnen.

Ja zum Gegenvorschlag

Der Regierungsrat hat aber Verständnis für das Anliegen der Initianten, den Verkehrsfluss auf Hauptverkehrsachsen flüssig und den Fahrplan des öffentlichen Verkehrs stabil zu halten sowie den Individualverkehr nicht ohne Not zu behindern. Der Gegenvorschlag nimmt das zentrale Anliegen der Initiative auf, lässt aber den nötigen Spielraum für Verkehrssicherheit und sachgerechte Lösungen. Im kantonalen Strassengesetz soll festgehalten werden: «Auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts gilt grundsätzlich als allgemeine Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Der Verkehrsablauf darf nicht behindert werden.»

Damit werden die ausführenden Behörden angehalten, von Tempo 50 nur abzuweichen, wenn dies zwingend notwendig ist. Im Zweifelsfall soll auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen auf eine Temporeduktion verzichtet werden.

Der Regierungsrat empfiehlt deshalb für die Volksabstimmung vom 27. September 2026: Nein zur Verkehrsflussinitiative und Ja zum Gegenvorschlag des Kantonsrats. Bei der Stichfrage empfiehlt der Regierungsrat ebenfalls den Gegenvorschlag.



Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Kantonale Verwaltung Schaffhausen:
Der heutige Kanton Schaffhausen war bis 1798 ein Stadtstaat, seine Aufzeichnungen beginnen 1045. Die Ortschaft Schaffhausen, ein alter Schifferflecken, wurde im 11. Jahrhundert Eigentum des dort von den Herren von Nellenburg gestifteten Klosters Allerheiligen und mit diesem unter den Staufern reichsunmittelbar.

Nachdem sich die Bürgerschaft allmählich von der Herrschaft des Abtes emanzipiert hatte, wurde die Stadt 1330 von Ludwig dem Bayern an Österreich verpfändet, erlangte jedoch 1415 infolge der Ächtung Herzog Friedrichs ihre Reichsunmittelbarkeit wieder. Bedrängt vom österreichischen Adel, schloss Schaffhausen 1454 ein 25jähriges Bündnis mit den Eidgenossen, das am 19. August 1501 in ein ewiges verwandelt wurde.

Über der mittelalterlichen Altstadt Schaffhausens thront die imposante Festung 'Munot'. Die Altstadthäuser sind reich verziert mit Erkern und kostbar bemalten Hausfassaden. Die kleinen Gassen laden ein zum Flanieren, Einkaufen und zum Dasitzen. Im Sommer verwandelt sich die autofreie Innenstadt in einen Pariser Boulevard in Taschenformat.

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