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Kostenteiler im Kindesschutz hat sich bewährt - Kantonale Schwyz

 



23.09.2026, Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Kanton und Gemeinden die Kosten von Kindesschutzmassnahmen je zur Hälfte. Eine Evaluation der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit im Auftrag des Amtes für Gesundheit und Soziales zeigt: Die Regelung funktioniert. Sie hat den Kindesschutz entpolitisiert, die Gemeinden insgesamt finanziell entlastet, die Rechtssicherheit erhöht und Verzögerungen abgebaut. Handlungsbedarf sieht die Autorenschaft beim Informationsaustausch, bei periodischer Angebotsanalyse und Bedarfsplanung, bei der Unterstützung junger Erwachsener sowie beim Ausbau und der Qualitätssicherung der Angebote.

Im Zentrum der Evaluation stand, welche Erfahrungen die Anspruchsgruppen mit dem Kostenteiler machen, ob sich die Regelung bewährt hat oder Anpassungen notwendig sind. Die Evaluation kombinierte quantitative und qualitative Methoden. Ausgewertet wurden die Jahre 2023 und 2024; befragt wurden das Departement des Innern, die Ämter für Kindes- und Erwachsenenschutz, 13 Organisationen sowie die Gemeinden. Von den 30 angefragten Gemeinden haben deren 25 an den Einzelinterviews teilgenommen.

Alle Anspruchsgruppen bezeichnen den Kostenteiler als wichtigen Fortschritt und wollen ihn weiterführen. Kostengutsprache und Abrechnung haben sich eingespielt, Hinweise auf Fehlanreize gibt es keine.

Wichtig erachtet wird u.a. die Ausdehnung der Kostentragung von freiwilligen ambulanten und stationären Massnahmen bei jungen Erwachsenen mit fehlendem unterstützendem Umfeld bis ins Alter von 25 Jahren. Des Weiteren sollen regelmässige Bedarfs- und Angebotsplanungen bestehende Lücken aufzeigen und damit eine Angebotsentwicklung ermöglichen, bei der eine Melde- oder Bewilligungspflicht für ambulante Angebote fachliche Standards gewährleistet und somit eine Qualitätssicherung garantiert.

Eine volle Kostenübernahme durch den Kanton, wie sie einzelne Gemeinden fordern, empfiehlt die Evaluation nicht.

Kostenteiler vereinfacht Finanzierung und Abläufe

Die Einführung des Kostenteilers hat zu einer Vereinfachung der Finanzierung und der Abläufe geführt und die finanzielle Situation der Gemeinden entschärft. Die Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen über den Kostenteiler hat somit zur Entpolitisierung des Kindesschutzes, sowie zur Stärkung von Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit beigetragen. Ein zentrales Anliegen bei der Ausgestaltung war, Fehlanreize zugunsten angeordneter Massnahmen zu vermeiden. Deshalb wurde gleichzeitig der Zugang zu freiwilligen Massnahmen erleichtert. Besonders erfreulich ist vor diesem Hintergrund die verstärkte Inanspruchnahme solcher Angebote. Sie deutet darauf hin, dass diese einem bestehenden Bedarf entsprechen und Unterstützung vermehrt frühzeitig und präventiv in Anspruch genommen wird. Das Ziel der Motion 11/19 «Fairer Kostenteiler für die Restkosten bei angeordneten Massnahmen durch die KESB» wurde somit erreicht.

Empfohlene Anpassungen

Die Evaluation empfiehlt, an den Grundzügen festzuhalten und in verschiedenen Bereichen gezielt nachzujustieren, beispielsweise beim Anbieten von professioneller Beratung und Begleitung im Rahmen freiwilliger Massnahmen durch regionale Sozialdienste, der Qualitätssicherung der Angebote im Kindesschutz sowie dem Angebots- und Fallmonitoring. Zudem wird empfohlen, begleitete Besuche mitzufinanzieren, ebenso wie freiwillige Massnahmen bei Bedarf bis zum 25. Altersjahr.

Die Ergebnisse sind in die Totalrevision des SEG eingeflossen, welche voraussichtlich Ende Oktober 2026 in die Vernehmlassung geht, und dienten als Grundlage für die Weiterentwicklung der gesetzlichen, strategischen und konzeptionellen Rahmenbedingungen betreffend Sozialversorgung des Kantons Schwyz.

Regierungsrat Damian Meier
Vorsteher Departement des Innern
+41 41 819 16 65



Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Kantonale Verwaltung Schwyz:
Vor Jahrtausenden schon lebten Menschen im Gebiet des späteren Kantons Schwyz. Besonders intensiv war nach neuesten Erkenntnissen die Besiedlung im Raum Freienbach-Hurden. Zahlreiche Funde belegen Dasein und Wirken jener Ur- Schwyzer vor 4 - 5000 Jahren. Aus Stein sind vorerst noch ihre Werkzeuge; bald wird es Bronze sein, die recht vielfältigen Funde im ganzen Kantonsgebiet beweisen es. Seltener sind die Zeugnisse der folgenden Epoche, der Eisenzeit. Die Bevorzugung der Siedlungsräume an Seeufern und günstigen Hanglagen kennzeichnet sodann die Erfassung des Raumes zur römischen Zeit.

Vor rund 1400 Jahren setzten sich die Alamannen fest und prägten mit ihren Wirtschafts- und Lebensformen die alten Siedlungsräume. Das Volk wuchs, das Land musste ausgebaut werden. Das Christentum drang vor, die Kirchenbauten von Tuggen und Schwyz erlauben es, diesen Vorgang ins späte 7. und frühe 8. Jahrhundert festzulegen. Am Zürichsee und in den Talkesseln von Schwyz und Arth werden Schwerpunkte der Siedlung erkennbar.

Der Kanton Schwyz bietet eine reiche Palette bunter Schönheiten. Alles ist vorhanden: die weite Ebene und die steile Kletterwand, Seen, eingebettet in sanfte Hügel oder hochalpine Berge, saftige, bestossene Alpweiden und weite Wälder. Vielfältig ist das sportliche Angebot: nordischer und alpiner Skilauf, Segeln, Vita-Parcours und Finnenbahn, Schwimmen unter Dach, im Frei- oder Strandbad, Kanufahrten, Fischen, Wandern und vieles mehr.

Die Schwyzer Skilifte, Luft-, Sessel- und Zahnradbahnen erklimmen über 15'000 m Höhendifferenz. Mehr als 160 Hotels, Gasthäuser, Touristenheime mit 6'000 Schlafstellen, eine Vielzahl von Ferienwohnungen und Privatzimmern sowie 23 Campingplätze befinden sich im Kanton zwischen 420 und 1'800 m Höhe.

Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


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