Weko begrüsst die Marktöffnung in der Amtlichen Vermessung im Kanton Schwyz

 

13.07.2007, Bern, 13.07.2007 - Der Kanton Schwyz hat im Bereich der Amtlichen Vermessung eine vollumfängliche Marktöffnung beschlossen. Damit setzt der Kanton Schwyz als Erster die Empfehlungen der Wettbewerbskommission (Weko) konsequent um.

Im Januar 2006 verabschiedete die Weko eine Empfehlung zuhanden der zuständigen kantonalen Behörden und der Eidgenössischen Vermessungsdirektion betreffend der Organisation der Nachführung der Amtlichen Vermessung (Medienmitteilung vom 21. Februar 2006 www.weko.admin.ch/publikationen/pressemitteilungen). Diese Empfehlung beinhaltete verschiedene Anregungen zu einer wettbewerbsneutralen Organisation der Amtlichen Vermessung.

Als erster Deutschschweizer Kanton setzt nun der Kanton Schwyz die Empfehlungen der Weko vollumfänglich um und liberalisiert das Nachführungswesen. Insbesondere wird das Monopol des amtlichen Nachführungsgeometers abgeschafft. Künftig können Nachführungsarbeiten sowie die Datenabgabe - frei wählbar durch den Kunden - von allen patentierten Ingenieur- Geometern vorgenommen werden. Des Weiteren werden die Preise für Nachführungsarbeiten nicht länger durch kantonale Tarife festgelegt, sondern können sich frei auf dem Markt einspielen, wie dies in einigen Kantonen (z.B. Kanton Freiburg) bereits heute der Fall ist.

Die Weko begrüsst die Marktöffnung im Kanton Schwyz und erhofft sich eine Signalwirkung für Kantone, welche zur Zeit über keine wettbewerbsneutrale Organisation der Amtlichen Vermessung verfügen.

Herausgeber: Wettbewerbskommission Internet: http://www.weko.admin.ch

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