Krankenversicherungsprämien 2004: moderate Erhöhung

 

10.10.2003, Die Krankenkassen erhöhen die Prämien der Grundversicherung auf 2004 in moderatem Ausmass. Die Steigerung der durchschnittlichen Erwachsenenprämien bewegt sich zwischen 0,8% im Kanton Waadt und 7,2% im Kanton Tessin.

Für die Versicherten massgeblich ist ihre konkrete neue Prämie in Franken, die ihnen bis Ende Oktober von der Kasse mitgeteilt wird. Je nach Kanton und Prämienregion kann es grosse Unterschiede zwischen der billigsten und der teuersten Prämie geben. Um den Versicherten den Vergleich auf Grund ihrer individuellen Gegebenheiten und Präferenzen zu erleichtern, veröffentlicht das BSV wiederum die Übersicht "Prämien2004".

Die Grundversicherungsprämien werden dieses Jahr nur moderat erhöht.Die Steigerung bei den durchschnittlichen Erwachsenenprämien liegt zwischen 0,8% im Kanton Waadt und 7,2% im Kanton Tessin. Letztes Jahr schwankte die Steigerung zwischen 5,6% (Jura) und 13,5% (Graubünden).

Die diesjährige durchschnittliche Prämiensteigerung liegt für 10 Kantone in einem Bereich zwischen 0,8% und 4,5% (ZH, UR, OW, FR,SH, AR, VD, NE, GE, JU), für 12 Kantone zwischen 4,6% und 6% (BE,LU, SZ, NW, GL, ZG, SO, BL, AI, GR, AG, TG). In 4 Kantonen steigen die Durchschnittsprämien um 6,2% bis 7,2% (BS, SG, TI, VS). Die unterschiedliche Erhöhung widerspiegelt den in den einzelnen Kantonen unterschiedlichen Kostenzuwachs.

Innerhalb jedes Kantons und jeder Prämienregion kann es grosse Unterschiede zwi-schen der billigsten und der teuersten Prämie geben. Für die Versicherten lohnt sich also ein Prämienvergleich auf Grund der konkreten Prämien in Franken und unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten und Präferenzen (Alterskategorie, mit oder ohne Unfalldeckung, Grund- oder Wahlfranchise, allenfalls HMO- oder Hausarztmodell).

Durchschnittliche Prämiensteigerungen mit relativierter Aussagekraft

Wegen des unterschiedlichen Kostenverlaufs in den Kantonen ist es sinnvoll, durch-schnittliche Prämiensteigerungsraten auf der Ebene jedes einzelnen Kantons zu betrach-ten. Eine gesamtschweizerische durchschnittliche Steigerungsrate ist wenig aussage-kräftig, da sie auf der Basis einer gewichteten Durchschnittsprämie berechnet werden muss, die in der Realität kaum für konkrete Versicherte zutrifft.

Hinzu kommt, dass die Maximalrabatte für Wahlfranchisen gesenkt wurden. Die Massnahme des Bundesrates zielt darauf ab zu verhindern,dass auf Grund versicherungsmathematisch zu hoher Rabattsätze den Kassen ein ungedeckter Einnahmenausfall entsteht, der letztendlich durch eine generelle Erhöhung des Prämienniveaus kompensiert werden müsste. Eine Berechnung der gesamtschweizerischendurchschnittlichen Prämiensteigerung auf 2004 nach der bisherigen Methode ergibt eine Steigerungsrate von 4,3%.

Prämienberechnungen der Versicherer vom BSV kontrolliert

Seit Ende September informieren die Krankenversicherer ihre Grundversicherten individuell über die für sie geltenden, vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) genehmigten Grundversicherungsprämien für 2004. Die Versicherer selbst legen die zur Kostendeckung im nächsten Jahr notwendigen Prämien fest, während das BSV als Aufsichtsbehörde lediglich die Begründung der Berechnungen überprüft. Bei der Kontrolle einbezogen werden die jeweilige Jahresrechnung 2002, das auf Prognosen basierende Budget 2003, der Einfluss erwarteter Bestandesänderungen bei jeder Kasse auf den Risikoausgleich sowie der Stand der Reserven und der Rückstellungen für noch unerledigte Versicherungsfälle. Zudem stehen die definitiven Risikoausgleichsdaten 2002 und die provisorischen Berechnungen für 2003 zur Verfügung. Die Angaben der Versicherer wurden querverglichen und einer Plausibilitäts- Berechnung unterworfen. Zudem wurden die Erwartungen der Kantone zur Kostenentwicklung einbezogen. Etwa 70% der eingegebenen Prämien brauchten von den Kassen auf Grund der Kontrolle nicht geändert zu werden.

Information der Versicherten

Bis Ende Oktober müssen die Krankenkassen ihre Grundversicherten individuell über die für sie geltenden Prämien ab 2004 informieren. Die Versicherten haben dann bis Ende November Zeit, mit einer Kündigung beim bisherigen Versicherer zu einem anderen zu wechseln.

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp