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Alleinerziehendenverband wehrt sich gegen einseitige Stimmungsmache

 

Schweiz. Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV

31.08.2007, Bern, Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter SVAMV kritisiert die einseitige Darstellung von Scheidungsvätern in der Sendung DOK des Schweizer Fernsehens.

"Hier wird nur ein Ausschnitt der Realität als DIE Realität dargestellt", sagt Verbandspräsident Roland Lüthi: "Das ist manipulativ. Es ist beschämend, dass auf dem Rücken der Alleinerziehenden Quote gemacht wird."

Die Kritik des Verbandes richtet sich gegen den Dokumentarfilm "Scheidungsväter" des Schweizer Fernsehens, in dem alleinerziehende Mütter negativ dargestellt werden. In drei Fällen werden die Alleinerziehenden direkt und indirekt so dargestellt, als ob sie alles daran setzen würden, dass die Väter ihr Besuchsrecht nicht einlösen könnten. Dabei wird in keinem einzigen der gezeigten Fälle der Mutter das Recht auf eine Stellungnahme zugestanden. "So geht es natürlich nicht", sagt Roland Lüthi, der selbst alleinerziehender Vater ist und sich gewünscht hätte, dass ein Dokumentarfilm die heikle Problematik sachlich aufarbeitet statt einseitig die Polemik zu schüren: "Das ist nicht im Interesse der Scheidungskinder, die es schon schwer genug haben."

Dass Fälle wie die gezeigten existieren bestreitet der Verband nicht. "Uns geht es immer um das Kindswohl. In unserer Beratungspraxis weisen wir deshalb regelmässig darauf hin, dass nicht nur der Vater, sondern auch das Kind ein Besuchsrecht hat", sagt Lüthi. Das Besuchsrecht - oder schlimmer noch - Kinder als Druckmittel zu missbrauchen, erachtet der Alleinerziehendenverband als völlig unverantwortlich und verurteilt dies aufs Schärfste. Er wehrt sich aber vehement dagegen, wenn ein solches Fehlverhalten Alleinerziehender zum Regelfall erklärt wird, wie das in diesem Film geschieht.

Forderung nach Elternvereinbarung

Um der Problematik der konfliktbeladenen Scheidungen zu begegnen, fordert der SVAMV die Einführung einer obligatorischen Elternvereinbarung auch für verheiratete Paare. Solche Elternvereinbarungen wurden bisher von den Vormundschaftsbehörden von Konkubinatspaaren bei der Geburt eines Kindes verlangt. Die Vereinbarung regelt alle Absprachen der Eltern rund um das Wohl des Kindes: Etwa die Aufteilung der Kinderbetreuung oder der finanziellen Belastung. Und das gerade auch für den Fall, dass das Konkubinatspaar sich einmal trennen sollte. Der Alleinerziehendenverband ist überzeugt, dass die verbindliche Ausarbeitung einer solchen Elternvereinbarung auch von verheirateten Paaren spätere Konflikte zwischen den Eltern vermeiden oder zumindest abmindern könnte.

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