HEV: Bund will den Kantonen die Kompetenzen wegnehmen |
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04.09.2007, Zürich, Heute doppelt Umweltminister Moritz Leuenberger mit einem 26-Punkteprogramm zu seinem kürzlich vorgestellten Klimabericht nach. Dabei greift er mit seinen Vorschlägen zum Gebäudesektor eindeutig in den Kompetenzbereich der Kantone ein, denn in der Schweiz erlassen einzig die Kantone Gebäudeenergievorschriften. Diese gesetzlich klar geregelte Kompetenzaufteilung muss der Bund respektieren und es ist nicht seine Sache die Mustervorschriften der Kantone im Gebäudebereich (MuKEn) zu revidieren.
Ja zur Durchführung eines befristeten Förderprogramms für die energetische Erneuerung privater Gebäude
Die Einführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen steht unmittelbar bevor und sie wird im Gebäudebereich eine zusätzliche Verteuerung der Wohnkosten bewirken. Der im Raum stehende Vorschlag der Zweckbindung würde die an sich unnötige Abgabe effizienter machen. Die Zweckbindung fordert der HEV Schweiz bereits seit Jahren. Denn eine Beschleunigung der notwendigen Gebäudesanierungen kann nur dadurch ausgelöst werden, dass wenigstens ein Teil der Einnahmen aus der Lenkungsabgabe zweckgebunden reinvestiert wird - das heisst, dass die „einkassierten" Mittel sinnvollerweise ganz konkret zur Anschubfinanzierung bzw. finanziellen Unterstützung energetischer Sanierungen von alten Gebäuden verwendet werden.
Ja zum Abbau von rechtlichen Hemmnissen im Sanierungsbereich
Im Mietrecht und im Steuerrecht (Steuerharmonisierungsgesetz) müssen deutlich investitionsfreundlichere Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Hauseigentümer und Investoren nicht mehr vor teuren Sanierungen zurückschrecken. Die notwendigen energetischen Erneuerungen können daher nur durch ein sinnvolles, gesetzliches Anreizsystem ausgelöst werden.
Nein zu unsinnigen und sanierungshemmenden Vorschriften
Im Sanierungsbereich dürfen keine sanierungshemmenden Vorschriften aufgestellt werden. Der Minergie-Standrad ist für den Neubaubereich durchaus sinnvoll. Im Sanierungsbereich kann er aufgrund der Zwangsvorgabe einer Komfortlüftung aus vielen Gründen in der Regel gar nicht umgesetzt werden.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die Dachorganisation der schweizerischen Hauseigentümer; der Zusammenschluss von über 280'000 Personen. Er setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn-, Wohnungs- und Grundeigentums in unserem Land ein.
Über HEV Hauseigentümerverband Schweiz:
Seit über 100 Jahren setzt sich der HEV konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums ein. Dazu gehören die Eigentumsgarantie, nur so viel Bürokratie wie nötig, wirtschaftlich tragbare Vorschriften sowie massvolle Steuern, Gebühren und Abgaben. Die Mitgliedschaft in einer der grössten Organisationen der Schweiz lohnt sich.
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