Firmenmonitor

Gewerkschaftsbund: Mindestzins immer noch zu tief

 

Gewerkschaftsbund

05.09.2007, Bern (ots) - Es ist erfreulich, dass der Bundesrat den Mindestzinssatz erhöht hat. Angebracht wäre jedoch eine Erhöhung auf mindestens 3 Prozent gewesen, denn:...

- Die Zinsen sind gestiegen und die übrigen Erträge sind, trotz der Unsicherheiten auf den Finanzmärkten, ansprechend. Nach den Regeln, die für die Senkungen vor einigen Jahren angewendet wurden, sollte der Zins jetzt erhöht werden.

- Die Pensionskassen haben 2004 bis 2006 drei gute bis hervorragende Renditejahre erlebt. Der Mindestzins ist aber seit 2005 auf tiefen 2,50 Prozent festgelegt. Die Versicherten, die nur den Mindestzins gutgeschrieben erhalten, haben von den guten Renditen also nicht profitieren können. Es besteht ein eindeutiger Nachholbedarf.

- Die letzten Jahre haben es ermöglicht, die Rückstellungen und Wertschwankungsreserven der Vorsorgeeinrichtungen zu äufnen. Jetzt besteht kein derartiger Bedarf mehr. Nun sollten die Versicherten endlich etwas von den Renditen auf ihren Alterskonti spüren. Der Bundesrat ist sehr kreativ, wenn es darum geht, Gründe für einen tief bleibenden Mindestzinssatz zu finden. Wenn die Renditen gut sind, dann behauptet er, sie würden sinken, könnten sinken oder die Finanzmärkte seien generell volatil. Er bringt jedes Jahr eine neue Ausrede.

Je tiefer der Mindestzins ist, den die Lebensversicherer in der 2. Säule den Versicherten gutschreiben müssen, desto mehr bleibt als Gewinn bei ihnen hängen. Ein zu tiefer Mindestzinssatz nützt also ganz direkt den Versicherern und schadet den Versicherten. Die legal quote, so wie der Bundesrat und das Bundesamt der Privatversicherer sie auslegen, schanzt den Versicherern den weitaus grössten Teil der Überschüsse zu. Nach wie vor herrscht Intransparenz: Es ist nicht möglich, nachzuvollziehen, wie viel Gewinn die Versicherer insgesamt erzielen und wie viel davon sie für sich behalten. Es ist auf jeden Fall weit mehr, als ausgewiesen wird. Der angesichts der Erträge seit langem zu tiefe Mindestzinssatz ist ein fortgesetzter Zinsklau.

Auskunft Colette Nova, Tel. 079 428 05 90

Über Gewerkschaftsbund:
Rechtsauskunft Steuererklärungen Rechtsberatung

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp