Anpassung BVG Mindestzinssatz: ASIP stimmt zu |
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05.09.2007, Zürich, Der ASIP unterstützt den Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge per 1. Januar 2008 von aktuell 2.5% auf 2.75% anzuheben.
Erträge zu verteilen, bevor diese erwirtschaftet werden, ist falsch und widerspricht letztlich den Interessen der Versicherten. Dringend erforderlich ist eine Regelung, welche für die Versicherten jeweils Ende Jahr eine Beteiligung an den erzielten Überschüssen definiert, ohne dass die Politik dazu interveniert. Das Neue BVG des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP weist dazu einen gangbaren Weg. Die Führungsorgane sind verpflichtet, dem gesparten Altersguthaben den entsprechenden Anteil am erzielten Überschuss, der sich aus der transparent gestalteten Jahresrechnung ergibt, gutzuschreiben.
Mit einem solchen Vorgehen werden vermeintliche Garantien aufgegeben und Freiheiten gewonnen, die letztlich dem Versicherten mehr bringen als ein marktfremder, politisch gefärbter Mindestzinssatz.
Über Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP):
Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der sozialpartnerschaftlich geführten beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei- Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.
Er positioniert sich als Ansprechpartner für alle Akteure im Umfeld der beruflichen Vorsorge. Die Exponenten unseres Verbandes vertreten die Interessen der Pensionskassen in verschiedenen Gremien sowie gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit.
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