Zusatzversicherungen - Alle machens ein wenig anders |
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30.10.2003, Mehr Komfort, freie Arztwahl im Spital oder spezielle Heilmethoden sind Gründe für eine Zusatzversicherung. Bei der Wahl ist nicht nur die Prämie wichtig, sondern auch deren Anstieg im Alter.
Selbst Methoden ausserhalb der gängigen Schulmedizin stehen im Leistungskatalog der Grundversicherung. Namentlich Akupunktur sowie provisorisch anthroposophische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherpaie und traditionelle chinesische Therapie.
Was der Zusatz bietet
Eine spezielle Zusatzversicherung ermöglicht aber Leistungen darüber hinaus:
- Freie Ärztewahl für Behandlungen und Operationen im Spital.
- Arztkosten im Ausland über die Leistungen der Grundversicherung hinaus. Besonders in den USA sind Arztkosten exorbitant.
- Spezielle Heilmethoden wie Kinesiologie.
- Besserer Komfort während des Spitalaufenthalts.
Für die Zusatzversicherungen gelten nicht die einheitlichen, strikten Bestimmungen gemäss KVG, sondern die Kassen können Leistungen und Bedingung frei kombinieren nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Das Angebot der Kassen ist in diesem Bereich sehr gross und leider auch sehr unübersichtlich. Vor einem Abschluss sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
- Prämien steigen in der Regel mit zunehmenden Alter, parallel mit dem Risiko zu erkranken. Aber nicht alle Kassen verlangen von ihren Versicherten mit zunehmenden Alter höhere Tarife. Ihre Prämie richten sie nicht nach dem effektiven Alter aus, sondern halten im Sinne eines Treuebonus an der Prämie beim Eintrittsalter fest. Wer sich es zum Beispiel leisten kann, bereits mit 30 Jahren bei Sanitas eine Zusatzversicherung für die private Abteilung im Spital abzuschliessen, zahlt als Frau zwar bereits 207 Franken im Monat, doch diese Prämie bleibt mit zunehmenden Alter und wird nur an die Teuerung angepasst.
- Bei der Spitalzusatzversicherung gilt es zwischen dem Tarif «ganze Schweiz allgemein» der Halbprivat- und der Privatversicherung zu unterscheiden. Die offerierten Leistungen sollte man genau vergleichen. Assura mit billigen Tarifen schliesst beispielsweise die Behandlung im Privatspital aus. Möglich sind auch Einschränkungen bei der freien Ärztewahl. Und bei einigen Kassen liegt die Frau während der Mutterschaft trotz happigem Zusatztarif nur in der allgemeinen Abteilung.
- Kündigungsfristen. Nur wenn die Kasse eine Vertragsänderung vornimmt, darf innert 30 Tagen gekündigt werden. Ohne Änderungen gelten die Kündigungsfristen der abgeschlossenen Versicherungspolice. Wer seinen Vertrag kündigt, muss beim Neueintritt in eine andere Kasse in der Regel eine höhere Eintrittsprämie zahlen, die Kasse wird eine Gesundheitsdeklaration verlangen und je nach Gesundheitsrisiko Leistungen ausschliessen oder einen Vertrag verweigern.
Jetzt gehts mit Grundversicherung
Im Kanton Bern können sich neu alle Patienten in einer Privatklinik behandeln lassen, ohne dass sie dafür die Zusatzversicherung «Schweiz allgemein» brauchen. Nicht so im Kanton Solothurn.
Das Hin und Her um einen Tarif in Privatspitälern für Patienten, die nur die obligatorische Grundversicherung haben, dauerte acht Jahre. Jetzt haben die Privatspitäler im Kanton Bern und die Krankenversicherer (Dachverband Santésuisse) einen Pauschaltarif für die allgemeine Abteilung ausgehandelt, so wie es das 1996 eingeführte Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorsieht.
Bis jetzt mussten die Patien-ten im Minimum die Spitalzusatzversicherung «ganze Schweiz allgemein» vorweisen, um sich im Privatspital behandeln zu lassen. Das bedeutete Monatsprämien für Erwachsene zwischen 20 und 60 Franken. Die Privatspitäler haben dies verlangt, weil sich die Kantone nicht an den Spitalkosten beteiligen. Dies im Gegensatz zu den öffentlichen Spitälern, wo die Kantone mit so genannten Sockelbeiträgen rund die Hälfte der Spitalkosten der Grund- und Privatversicherten übernehmen. Vor der Tür steht jetzt die Revision des Krankenversicherungsgesetzes. Danach leisten die Kantone ab 2005 diese Sockelbeiträge an alle Spitäler.
Längst sind die Privatspitäler für die Behandlung der Grundversicherten unentbehrlich. Ein Beispiel: In Bümpliz in der Stadt Bern wird in der frisch renovierten Privatklinik Permanence bereits ein hoher Anteil der Quartierbevölkerung behandelt. 70 Prozent der Patienten, so Klinikdirektor Andreas Kohli, verfügen lediglich über die kleine Zusatzversicherung, und von den Patienten, die im Notfall eingewiesen werden, sind über 50 Prozent nur grundversichert.
Auch in der Privatklinik Sonnenhof im Ostring-Quartier haben laut Klinikleiter Ernst Hügli zwischen 40 und 45 Prozent der Patienten die kleine Zusatzversicherung.
Kündigen oder nicht?
Das neue Abkommen kommt jenen zugute, die aus finanziellen Gründen oder wegen ihres Alters keine Spitalzusatzversicherung abschliessen können. Eine Kündigung der Zusatzversicherung «Schweiz allgemein» sollte man sich aber gut überlegen. Denn die Privatspitäler werden ab kommendem Jahr ihren Patienten je nach Versicherungsart unterschiedliche Pflegeleistungen anbieten.
Patienten ohne Zusatzversicherung erhalten weniger Komfort und können womöglich den operierenden Arzt nicht wählen. Das KVG schliesst die freie Arztwahl im Spital nicht ein.
In den meisten Privatspitälern sind jedoch die operierenden Spezialisten als Belegärzte tätig und werden deshalb ihre Patienten selber operieren wollen.
Wer sicher sein will, dass er im Privatspital auch in Zukunft seinen Arzt frei wählen darf, wird auf seine Spitalzusatzversicherung nicht verzichten, zumal er es nach einer Kündigung oft schwer hat, ein neues Angebot zu bekommen.
In Solothurn ists anders
Für die Behandlung in der Privatklinik Obach in Solothurn und in der Klinik Pallas in Olten müssen Patienten weiterhin die Spitalzusatzversicherung «Schweiz allgemein» abgeschlossen haben. Einzig für Netzhaut-, Glaskörper- und Hornhautoperationen besteht zwischen dem Kanton Solothurn und dem Augenzentrum von Pallas eine Vereinbarung für Grundversicherte. Hingegen setzt Solothurn auf interkantonale Zusammenarbeit. Seine Grundversicherten können sich in folgenden Vertragsspitälern behandeln lassen: Inselspital Bern, Kantonsspitäler Aarau und Basel sowie Kinderklinik beider Basel. Zwischen Baselland und Solothurn besteht ein Freizügigkeitsabkommen.
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PRIVATSPITÄLER
Wo es ohne Zusatz geht
Behandlung ohne Spitalzusatzversicherung ist für Bewohner des Kantons Bern nun in folgenden Spitälern möglich: Lindenhofspital, Sonnenhof, Hirslanden-Gruppe mit Salem, Beau Site, Permanence, alle Bern; Klinik Siloah, Gümligen; Klinik Linde, Biel; Klinik Hohmad, Thun.
In der Klinik Obach, Solothurn, und der Klinik Pallas, Olten, ist für Solothurner und Berner die kleine Spitalzusatzversicherung in der Regel nötig.
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