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Aargauer Regierung will Limite für Prämienverbilligung erhöhen

 

03.11.2003, Der Aargauer Regierungsrat will die Limite erhöhen, die zum Bezug von Krankenkassenprämien- Verbilligung berechtigt. Ab 2005 sollen weniger Einwohnerinnen und Einwohner Beiträge erhalten, aber dafür höhere als heute.

Der für den Bezug von Prämienverbilligung massgebende Prozentsatz an Einkommen und Vermögen soll nach dem Willen des Regierungsrates von 9 auf 11 Prozent erhöht werden. Über die Erhöhung hat der Grosse Rat zu befinden.

Diese Erhöhung sei aus zwei Gründen nötig, schreibt der Regierungsrat in seiner am Freitag veröffentlichten Botschaft. Einerseits sollen im Kanton Aargau weiterhin lediglich die vorgeschriebenen 50 Prozent der Prämienverbilligungsbeiträge ausbezahlt werden und nicht mehr.

Anderseits muss die Richtprämie von derzeit 2500 Franken an die gestiegenen und voraussichtlich weiter steigenden effektiven Prämien angepasst werden. Der Regierungsrat will sich die Möglichkeit offen lassen, die Richtprämie auf 2800 bis 3000 Franken zu erhöhen.

Er will beim Entscheid auch die Folgen der laufenden Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) für die Prämienverbilligung berücksichtigen. Das zum zweiten Mal teilrevidierte Gesetz tritt entweder Anfang 2005 oder Anfang 2006 in Kraft.

Der Bund trägt zwei und der Kanton einen Drittel der Beiträge für die Prämienverbilligung. Für jeden Kanton setzt der Bund jedes Jahr einen Prämienverbilligungsbeitrag fest. Mindestens die Hälfte des Bundesbeitrages müssen die Kantone auszahlen.

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