Zuerst sich versichern, dann zeugen

 

06.11.2003, Paare mit Kinderwunsch müssen sich frühzeitig um ihre Krankenversicherung kümmern. Ist bereits ein Kind unterwegs, gibt es bei den Krankenkassen keine neue Zusatzversicherung mehr. Beatrice Müller hat soeben von ihrer Ärztin erfahren, dass sie schwanger ist.

Voll Vorfreude beginnt sie zu planen: das Babyzimmer, den Geburtsvorbereitungskurs, die Reduktion ihrer Arbeitszeit - und die Geburt. Am liebsten würde sie sich von ihrer eigenen Ärztin entbinden lassen. Das Wochenbett möchte sie lieber im Zweibettzimmer und nicht auf der allgemeinen Abteilung haben. Und sie hat vor, in den ersten Wochen nach der Geburt eine Haushaltshilfe zur Entlastung zu engagieren.

Wechsel zu spät

Solche Extras zahlt die Grundversicherung der Krankenkasse nicht. Deshalb möchte Beatrice Müller eine Zusatzversicherung abschliessen. Doch dazu ist es viel zu spät. Keine Krankenkasse schliesst Halbprivat- oder Privatversicherungen mit werdenden Müttern ab. Die meisten zahlen Geburten auf der Halbprivat- oder der Privatabteilung erst nach einer Wartezeit von einem Jahr. Einige Kassen, etwa die Assura, zahlen sogar erst nach zwei Jahren. Das bedeutet: Frauen, die sich ein Kind wünschen, müssen sich vor der Zeugung im Klaren sein, welche Leistungen sie rund um die Geburt versichern wollen. Auch wenn Beatrice Müller vor der Geburt keine Zusatzversicherung mehr abschliessen kann, muss sie sich nicht sorgen: Die obligatorische Grundversicherung deckt zwar keine Sonderwünsche, aber sonst alle Kosten in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.

Ohne Franchise

Nicht einmal die Franchise und den zehnprozentigen Selbstbehalt müssen Frauen bei Mutterschaft beisteuern. Es ist also nicht unbedingt nötig, eine selber gewählte höhere Franchise wegen einer bevorstehenden Geburt herabzusetzen. Wichtig ist es aber, zu kontrollieren, dass die Krankenkasse nicht irrtümlich trotzdem Selbstbehalt und Franchise abzieht.

Beatrice Müller ist bei einer relativ teuren Krankenkasse versichert und könnte bei einer anderen Kasse mehrere hundert Franken jährlich sparen. Deshalb nimmt sie sich vor, nach der Geburt zu wechseln. Das Warten ist aber nicht nötig. Mit der Grundversicherung können auch Schwangere problemlos und ohne Vorbehalte jeweils aufs Jahresende zu einer anderen Kasse zügeln. Nur allfällige Zusatzversicherungen sollte man bei der bisherigen Krankenversicherung stehen lassen. Bei der günstigeren Kasse muss Beatrice Müller nicht befürchten, dass diese weniger Kosten deckt. Denn alle Kassen zahlen in der Grundversicherung dieselben gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen:

- Insgesamt acht Kontrollen, eine davon nach der Geburt; - zwei Ultraschall-Untersuchungen bei einer normalen Schwangerschaft; - sämtliche ärztlich angeordneten Untersuchungen bei einer Risikoschwangerschaft; - die Geburt zu Hause oder auf der allgemeinen Abteilung eines Spitals; - 100 Franken an einen Geburtsvorbereitungskurs; - drei Sitzungen in der Stillberatung.

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Versicherung fürs Baby

In die Grundversicherung wird das Kind ohne Vorbehalt aufgenommen, also auch wenn es krank ist.

Bei Zusatzversicherungen können die Krankenkassen Vorbehalte anbringen oder sich weigern, das Kind zu versichern.

Kommt ein Baby auf der halbprivaten oder privaten Abteilung zur Welt, braucht es in gewissen Spitälern und bei gewissen Krankenkassen eine Zusatzversicherung. Halbprivat oder privat versicherte Frauen sollten deshalb vor der Geburt bei ihrer Krankenkasse eine Kostengutsprache für das Kind einholen.

Nach der Geburt sind Halbprivat- oder Privatversicherungen für gesunde Kinder allerdings unnötig. In Kinderspitälern gibt es nämlich nur allgemeine Abteilungen.

Empfehlenswert ist eine Zusatzversicherung für Zahnstellungskorrekturen. Solche Zusatzversicherungen sind in der Regel günstig und sparen hohe Kosten.

Es lohnt sich meistens nicht, bei Kindern freiwillig die Franchise zu erhöhen. Die Prämienersparnis ist gering.

Die Familienrabatte, die viele Krankenkassen anbieten, beziehen sich nur auf die Zusatzversicherung. Und dort ist die Ersparnis in der Regel klein.

Neugeborene müssen spätestens drei Monate nach der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet werden.

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