Haftpflicht bei Krankenversicherungsprämien steht nicht auf wackligen Füssen |
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08.11.2003, Zahlt jemand seine Krankenkassenprämie nicht, wird seine Wohngemeinde zur Kasse gebeten - neu auch für alle Folgekosten. Kritik an dieser Vorschrift lässt der Kanton nicht gelten. Säumige Prämienzahler können die Kasse einer Gemeinde massiv belasten.
Gemeinden zuständig
Die Regierung teilt Brunners Einschätzung nicht, dass die heutige Praxis juristisch auf wackeligen Füssen stehe. Das Gesetz spreche eine deutliche Sprache. Die Zuständigkeit bei säumigen Prämienzahlern liege klar bei den Gemeinden, unabhängig davon, ob jemand Fürsorge beziehe oder nicht. Die Wohngemeinde müsse die ausstehenden Zahlungen begleichen. Tue sie das nicht, werde die betreffende Person aus der Versicherung ausgeschlossen, was rechtlich zulässig sei. In diesem Fall habe die Gemeinde für allfällige Behandlungskosten aufzukommen. Die Regierung ist ausserdem nicht zu einer Systemänderung bereit, was die Auszahlung der individuellen Prämienverbilligungen anbelangt. Heute werden sie den versicherten Personen direkt gutgeschrieben, was Brunner für eine schlechte Lösung hält, weil die Empfänger das Geld unter Umständen nicht für die Prämien auf die Seite legen, sondern anderweitig ausgeben.
System nicht wieder ändern
Brunner schlägt vor, die Vergünstigungen direkt den Versicherungsgesellschaften auszurichten, was im Thurgau zwei Jahre lang bis 1998 tatsächlich passierte. Die Krankenversicherer waren dann aber nicht mehr bereit, die Verrechnung ohne weiteres zu übernehmen, sodass der Grosse Rat die Weichen neu stellte. Jetzt wieder auf das alte Modell zurückzukommen, hält die Regierung «nicht für angezeigt». Die Gemeinden könnten sich aber die Vergünstigung direkt auszahlen lassen.
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