Neue Leistungen der SRG SSR für Sinnesbehinderte

 

Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

19.11.2007, Die SRG SSR idée suisse und die betroffenen Verbände der Sinnesbehinderten haben eine Vereinbarung über die Massnahmen zur kurz- und mittelfristigen Umsetzung der vom neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vorgegebenen Ziele unterzeichnet. In Zukunft sollen Schweizer Fernsehen (SF), Télévision Suisse Romande (TSR) und Televisione svizzera di lingua italiana (TSI) ein Drittel ihres redaktionellen Programms für Gehörlose und Hörgeschädigte mit Untertiteln anbieten. Das Gesetz sieht zudem die Aufbereitung von mindestens einer Informationssendung pro Tag in Gebärdensprache vor. Für die Sehbehinderten soll die SRG SSR mindestens zwei Filme pro Monat mit Audio Description ausstrahlen.

Die SRG SSR, der Schweizerische Gehörlosenbund (SGB), Pro Audito Schweiz, der Schweizerische Verband für Gehörlosen- und Hörgeschädigtenorganisationen (Sonos), der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV), der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) und die Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder (SVEHK) haben auf Wunsch des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) ein gemeinsames Vorgehen festgelegt, das die Bedürfnisse in den verschiedenen Sprachregionen berücksichtigt und die nötigen Voraussetzungen schafft, um das Angebot an die künftige Programmentwicklung anpassen zu können. Diese Neuerungen sind mit einem erheblichen finanziellen Aufwand und dem Einsatz von Fachpersonal verbunden. Die SRG SSR sieht deshalb vor, die für das Jahr 2008 geplanten Investitionen in der Höhe von sieben Mio. Franken schrittweise auf 12 Mio. im Jahr 2010 zu erhöhen.

Ein Drittel des Programmangebots untertitelt im 2011 Die Radio- und Fernsehverordnung verlangt von der SRG SSR, den Anteil untertitelter Fernsehsendungen auf einen Drittel ihrer gesamten Sendezeit auszubauen. Dieser Anteil beträgt heute rund 8 Prozent. Die SRG SSR verpflichtet sich, ihr Angebot wie folgt zu erweitern: 12 Prozent im Jahr 2008, 20 im 2009, 27 im 2010 und 33 im 2011.

TSR dehnt ihr bereits bestehendes Angebot an untertitelten Sendungen auf die Regionalnachrichten von 18.55 Uhr aus. In einem zweiten Schritt ist die Untertitelung von Ansprachen des Bundesrates und von Fernsehserien («Top Models», «Comédie Comédie» usw.) vorgesehen.

TSI plant die Untertitelung der Nachrichtensendung «Il Quotidiano» von 19.00 Uhr. Als Nächstes werden die Ansprachen und Empfehlungen des Bundesrates, «Falò» (Wiederholung am Freitagabend auf TSI 2) sowie Filme und Dokumentarsendungen untertitelt.

Bei SF werden die «Tagesschau» um 19.30 Uhr und die Regionalsendung «Schweiz aktuell» bereits untertitelt. Die Priorität für den Ausbau der Untertitelungen wurde in Absprache mit den Verbänden auf die Sendungen «10vor10», «Sport aktuell», «Puls», «Kassensturz», «Rundschau», «SF bi de Lüt» sowie die Montagssendungen «Zart oder Bart?» und «DOK» gelegt.

Swiss TXT wird wie bis anhin qualitativ hochwertige Dienstleistungen erbringen, welche auf die verschiedenen Bedürfnisse ausgerichtet sind.

Eine Informationssendung pro Tag in Gebärdensprache Jede Region sieht ab 1. Januar 2008 eine Informationssendung pro Tag in Gebärdensprache vor. SF wird die Wiederholungen der «Tagesschau» auf SF info bis 19.30 Uhr mit Übersetzung in Gebärdensprache ausstrahlen. TSR wird das «Téléjournal» um 19.30 Uhr auf dem zweiten Kanal mit Gebärdensprache senden, während TSI das «Telegiornale» um 18.00 Uhr in Gebärdensprache anbieten wird.

Neues Angebot für Sehbehinderte: Audio Description Audio Description richtet sich an Sehbehinderte. Bei Audio Description beschreibt eine Stimme das Geschehen auf dem Bildschirm, damit Sehbehinderte den Film mitverfolgen können. Die SRG SSR und die betroffenen Verbände haben vereinbart, im Jahr 2008 in jeder Sprachregion 12 Filme mit Audio Description zu senden und dieses Angebot ab 2009 auf 24 Filme auszubauen. Ab 2010 wird es sich bei der Hälfte der Filme mit Audio Description um Schweizer Filme handeln.

Die SRG SSR ist sehr erfreut, dass es dank des guten Einvernehmens mit den betroffenen Verbänden möglich war, innert kurzer Zeit eine Vereinbarung zu erzielen und vor allem dafür zu sorgen, dass sich die Anstrengungen für einen besseren Zugang zum Sendeangebot auf jene Sendungen konzentrieren, welche die direkt Betroffenen als wichtig erachten.

Über Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft:
Die SRG ist ein öffentliches und unabhängiges Medienhaus, das einen multimedialen Service public in allen Landesteilen und -sprachen erbringt. Sie ist auch ein Verein und dadurch fest in der Gesellschaft verankert.

Die SRG versorgt die ganze Bevölkerung der Schweiz mit einem attraktiven und vielfältigen TV-, Radio- und Onlineangebot zu Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport. Das Angebot fördert die Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in der Schweiz und leistet einen wichtigen Dienst an die Gesellschaft.

Das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) und die Konzession des Bundesrats verpflichten die SRG zu einem gesellschaftlichen Service-public-Auftrag.

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