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Krankenkassen wollen im Ausland Gesundheitsleistungen günstig einkaufen

 

23.11.2003, Die Krankenkassen wollen im grossen Stil Gesundheitsleistungen im grenznahen Ausland günstiger einkaufen. Vorreiterin spielt die Helsana, die in ihrem neusten Kundenmagazin «Senso» ihren Versicherten vier süddeutsche Rehabilitationskliniken empfiehlt.

Dabei soll es laut Helsana-Chef Manfred Manser jedoch nicht bleiben: «Wir können uns auch vorstellen, im akut stationären Bereich grenzüberschreitende Angebote zu machen, wenn die Versorgungssituation unserer Versicherten dies erfordert.»

Die Helsana hat die Verträge für Kuren und Operationsnachbehandlungen mit den deutschen Kliniken im Sommer abgeschlossen. Jetzt wird das Angebot beworben. Mehrere andere Krankenversicherer sind daran, mit der Helsana gleichzuziehen. «Wir planen ein solches Angebot», sagt Stephan Michel, Sprecher der CSS. Die versicherungseigenen Vertrauensärzte und Pflegespezialisten hätten in den letzten Wochen verschiedene Kliniken besucht. «Der Eindruck ist erstklassig», betont Michel.

Die Visana hat laut Sprecher Jean-Blaise Defago in Einzelfällen pragmatisch den Rehabilitationsaufenthalt im grenznahen Ausland bezahlt, so zum Beispiel für Versicherte aus dem Jura in Frankreich. Die Swica schickt ebenfalls bereits hie und da Personen nach Süddeutschland in die Rehabilitation. «Falls die Patienten das wünschen», sagt Sprecherin Nicole Graf.

Erste Erfahrungen zeigten, dass die Preise für die Rehabilitation im grenznahen Ausland 20 bis 60 Prozent unter denen der Schweizer Konkurrenzkliniken lägen. Und zum Teil seien die medizinischen Leistungen und die Servicequalität sogar besser. «Eine ältere allein stehende Dame wollte nur mit ihrem Hund in die Rehabilitation. In der Schweiz war das unmöglich. Eine deutsche Klinik hat das Tier hingegen auf einem benachbarten Bauernhof platzieren können.»

Hiesigen Kurkliniken könnten nur noch die komplizierten Fälle bleiben

Das Abwandern zur ausländischen Konkurrenz stösst den hiesigen Kurkliniken sauer auf. Sie befürchten, dass ihre Auslastung sinkt und ihnen nur noch die komplizierten Fälle bleiben. Beides hätte einen Einfluss auf die Kosten. «Wir müssten in einem ersten Schritt die Preise erhöhen», sagt Dieter Nigg, Vizepräsident der Vereinigung der Schweizer Rehabilitationskliniken für Rheumatologie, Orthopädie und Neurologie (VRKS). Im Moment sieht Nigg keine rechtlichen Möglichkeiten, um den Krankenkassen die Platzierung von Schweizer Patienten in ausländischen Kliniken zu verbieten. Dies könne nur das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) als Aufsichtsbehörde tun.

Zwischen dem BSV und der Helsana hat in den letzten Wochen bereits ein Briefwechsel stattgefunden. Das BSV verlangte eine Erklärung für das neue Angebot. Die Helsana führt an, dass sie nur Verträge für Zusatzversicherte abgeschlossen habe, was rechtlich zulässig sei. «Die juristische Situation ist nicht eindeutig», sagt Daniel Wiedmer, Leiter der Krankenversicherungsaufsicht beim BSV. Die zweite KVG-Revision im Parlament ist noch nicht abgeschlossen. Es sei deshalb vieles im Fluss, meint Wiedmer. Das BSV versuche im Moment, mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden.

Helsana-Chef Manfred Manser wehrt sich vehement für den neuen Service seiner Krankenkasse: «Erstens kommen wir einem häufig geäusserten Wunsch unserer Versicherten nach. Zweitens brauchen wir keinen Heimatschutz bei der medizinischen Versorgung.» Nicht Kantons- und Landesgrenzen sollten die Kriterien sein, sondern Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Dass die Schweizer Versicherer mit einem ausländischen Angebot bei den Reha-Kliniken beginnen, ist kein Zufall. Für eine Rehabilitation braucht der Patient eine Kostengutsprache der Versicherung. Da könne man die Patienten schon ein bisschen steuern, zur Kur ins Ausland zu gehen, heisst es bei den Krankenversicherern. Gezwungen werde aber natürlich niemand.

Das Angebot liesse sich beliebig erweitern. Manser spricht unter anderem von den Akutspitälern. Und über Verträge mit frei praktizierenden Ärzten im grenznahen Ausland dachte Marc-André Giger bereits vor gut zwei Jahren laut nach. Der Direktor des Krankenkassenverbandes Santésuisse wurde damals allerdings von den eigenen Mitgliedern noch zurückgepfiffen. Das Vorprellen wurde im Vorfeld der Debatte um die Lockerung des Vertragszwanges mit den Ärzten als politisch heikel betrachtet.

Für den Bundesrat ist das Ausweichen ins Ausland «denkbar»

Schützenhilfe erhalten die Krankenkassen aus der Politik. Der Schaffhauser SP-Nationalrat Hans- Jürg Fehr forderte vergangenen März in einer Eingabe an den Bundesrat, es sei den Grenzkantonen aus Kostenüberlegungen zu erlauben, auch in der Grundversicherung Kliniken im nahen Ausland auf ihre Spitalliste zu nehmen. In seiner im Juli veröffentlichten Antwort hielt der Bundesrat fest, es sei «denkbar», von der an sich geltenden Beschränkung auf die Schweiz (Territorialprinzip) abzuweichen. Die Frage müsse vertieft geprüft werden.

Unterschiedliche Preise trotz Einheitstarif

Der neue Leistungstarif Tarmed zeigt, dass ab ersten J anuar auch in der Schweiz Preisunterschiede für gleiche medizinische Leistung be- stehen werden. Eine typische rippebehandlung beim Hausarzt wird die Krankenkassen im Kanton Wallis 99.60 Franken kosten, in Genf 125.20 Franken. Ein Lasereingriff am Auge (Katarakt) im öffentlichen Spital wird in Zug mit 852.50 Franken verrechnet, im angrenzenden Zürich mit 974.30 Franken. Eine Bestrahlung nach einer Krebs operation kostet im billigsten Kanton (Graubünden) 370 Franken und im teuersten (Waadt) 508.80 Franken. Dies gemäss bisher vorliegenden Zahlen.

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