Der Streit um Tarmed mit den Privatspitälern spitzt sich zu |
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19.12.2003, Die Privatspitäler kündigen Schliessungen an.
Der Taxpunktwert ist zentrales Element der neuen Tarifstruktur Tarmed, welche ab kommendem Januar die Kosten für alle ambulant und teilstationär erbrachten ärztlichen und medizinischen Leistungen bestimmt. Die Festsetzung dieses Wertes in Franken und Rappen ist Sache der Tarifpartner (Krankenkassen und Leistungserbringer) in den einzelnen Kantonen. Keine Probleme verursachte das im Fall der kantonalen und staatsbeitragsberechtigten Spitäler. Sie haben sich mit den Krankenkassen auf einen Tarif von 96 Rappen geeinigt. Diesen Wert hat der Regierungsrat am Mittwoch genehmigt. Schwieriger sieht es beim Tarif für die Privatspitäler aus. Weil die Vorstellungen von Kassen und Privatspitälern weit auseinander liegen, hat der Regierungsrat jetzt in einem von den Parteien beantragten Festsetzungsverfahren den provisorischen Taxpunktwert von 1 Franken bestimmt. Er sei dabei, so schreibt der Regierungsrat, von den Empfehlungen des Preisüberwachers und des Bundesrates ausgegangen. Diese sähen einen Wert für die Privatspitäler von höchstens 1 Franken vor.
Privatspital-Sprecher Andreas Bantel sprach am Donnerstag von einem Vertragsbruch durch die Krankenkassen-Vereinigung Santésuisse. Im März 2002 hätten Krankenkassen und Privatspitäler in einem Tarmed-Rahmenvertrag vereinbart, der Systemwechsel hätte kostenneutral zu erfolgen. Die Privatspitäler hätten danach in von Santésuisse als richtig anerkannten Berechnungen einen kostenneutralen Wert von 1 Franken 29 ermittelt. Wenn der Wert jetzt auf 1 Franken festgesetzt werde, so sei das der Versuch, die Einnahmen der Privatspitäler massiv zu beschneiden. Das ist nach Meinung von Bantel auch darum unzulässig, weil bei genauer Betrachtung die kantonalen Spitäler mit den 96 Rappen auch nicht über die Runden kämen. Die öffentlichen Spitäler könnten diesen tiefen Wert nur darum akzeptieren, weil ihre Defizite jährlich durch Hunderte von Millionen Franken aus der Steuerkasse getragen würden. Rechne man diese Subventionen in die Tarife ein, zeige sich, dass private Spitäler ihre Leistungen nicht teurer erbrächten als vom Staat unterstützte.
Weil es sich die Privatspitäler nicht leisten könnten, zu nicht kostendeckenden Tarifen zu arbeiten, prüfen sie laut Bantel den Weiterzug der Tariffrage an die letzte Instanz, den Bundesrat. Ausserdem würden jetzt Angebote gestrichen. Das sei aus zwei Gründen schlecht. Einerseits seien dadurch 200 Arbeitsplätze im Kanton Zürich gefährdet, und andererseits drohe die ambulante Versorgung, welche nachweislich Kosten senke, wieder an Bedeutung zu verlieren.
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