Per Saldo kostentreibende Entscheide des Bundesrates |
| Tweet |
06.08.2002, Die bundesrätlichen Entscheide zur Krankenversicherung sind widersprüchlich. Während einige Massnahmen in die richtige Richtung weisen, führen andere zu einer massiven zusätzlichen Belastung des Prämienzahlers.
santésuisse nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat seine Kompetenz nutzen will, um einen befristeten Zulassungsstopp für ambulante Leistungserbringer zu dekretieren. Wichtig ist, dass die Zeit jetzt genutzt wird, um diesen undifferenzierten Zulassungsstopp möglichst kurz zu halten. Konkret geht es darum, im Rahmen der 2. KVG-Revision die Aufhebung des Vertragszwangs zu beschliessen. Die Vertragsfreiheit ist das bessere Instrument zur Regulierung der Ärztedichte, denn es behandelt alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit gleich.
Die vorgesehenen Übergangsbestimmungen werden dazu führen, dass noch etliche Leistungserbringer, welche ihr Gesuch um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung kürzlich eingereicht haben, zu Lasten der Grundversicherung tätig werden. Bei santésuisse haben im Juni über 1600 Leistungserbringer einen Antrag auf Erteilung einer Zahlstellennummer, die zur Fakturierung benutzt wird, gestellt.
Beim neuen Auslandpreisvergleich muss „subsidärer“ Miteinbezug der Nachbarländer heissen, dass die Preise in Frankreich, Italien und Österreich immer eine Rolle spielen, wenn das entsprechende Medikament in diesen Ländern im Handel ist. Gleichzeitig ist wichtig, dass bei der provisorischen Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) der Preisvergleich auch dann stattfindet, wenn das Medikament nicht in allen Ländern zugelassen ist. Das Fehlen eines Landes darf nicht als Vorwand dienen, auf einen Preisvergleich zu verzichten.
Die vorgängige Kostengutsprache durch die Vertrauensärzte kann grundsätzlich begrüsst werden, bedeutet allerdings auch mehr Aufwand. Sie betrifft nur die Frage einer Kostenübernahme durch die Grundversicherung. Die Versicherer überprüfen dabei lediglich, ob die einschränkenden objektiven Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gegeben sind (Aktenstudium, keine Überprüfung, ob die Behandlung medizinisch indiziert ist). Die genaue Überprüfung durch den Krankenversicherer hat den Vorteil, dass die Frage der Kostenübernahme vorgängig der medizinischen Behandlung stattfindet und damit der Versicherte über allfällige Kostenfolgen eines Eingriffs informiert ist. Einen spürbaren Einfluss auf die Kostenentwicklung in der Grundversicherung wird diese Massnahme aber nicht haben.
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.














