Die Interessen der Supra-Krankenversicherten bleiben gewahrt

 

07.08.2002, Der Krankenversicherer Supra hat finanzielle Probleme. Diese hängen vor allem mit dem Verlust von rund 40'000 Versicherten zusammen.

Die Geschäftsleitung des Krankenversicherers Supra hat dem für die Aufsicht der Krankenversicherer verantwortlichen Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) Lösungsvorschläge unterbreitet, die teilweise nicht gesetzeskonform waren. Zugestimmt hat das BSV einer unterjährigen Prämienerhöhung per 1. Juli 2002. Zwischenzeitlich sind diese Prämienerhöhungen von der Supra den Versicherten zugestellt worden. Es steht den Versicherten - wie bei jeder Prämienerhöhung - frei, sich einem anderen, günstigeren Krankenversicherer anzuschliessen; sie haben dabei eine einmonatige Frist (bis 31. Mai 2002) einzuhalten.

Die Aufsicht des BSV hat primär zum Ziel, die Versicherten zu schützen und die ordentliche Durchführung der obligatorischen Krankenversicherung zu gewährleisten. Es ist hingegen nicht Aufgabe der Aufsichtsbehörden, strukturerhaltende Massnahmen zu treffen oder gar in die Entscheidungen einer Geschäftsleitung einzugreifen. Es ist auch nicht Aufgabe des BSV, Managementfehler zu korrigieren. Hingegen bietet das Amt Hand zu Lösungen, die geeignet sind, die den Versicherern per Krankversicherungsgesetz übertragenen Aufgaben in der obligatorischen Krankenversicherung sicherzustellen.

Die Interessen der Krankenversicherten sind durch das KVG lückenlos geschützt. Das Krankenversicherungsgesetz stellt den Aufsichtsbehörden dafür ein griffiges Instrumentarium zur Verfügung, wie sich vor drei Jahren beim Teilrückzug eines anderen Krankenversicherers aus mehreren Kantonen gezeigt hat. Dabei sind keine Versicherten zu Schaden gekommen.

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