Vier akute KVG-Probleme

 

18.01.2004, In einem aufwendigen Konsultationsverfahren versucht Pascal Couchepin die wichtigsten Reformen bei der Krankenversicherung (KVG) in Gang zu bringen.

Derzeit geben sich die Akteure des Gesundheitswesens an der Berner Inselgasse die Klinke in die Hand. Mehrmals pro Woche empfangen Bundesrat Pascal Couchepin und seine KVG-Experten Vertreter von Ärzten, Krankenkassen, Kantonen und Parlament, um mit ihnen zu diskutieren, wie die dringendsten Reformen in die Wege geleitet werden können. Diese zeitaufwendige Übung, die bis Ende Februar dauern soll, ist nötig, weil das Parlament im Dezember 2003 die Revision des Krankenversicherungsgesetzes nach jahrelangen Diskussionen kurz vor dem Abschluss beerdigt hat.

Bis Ende Februar will der Gesundheitsminister eine Auslegeordnung und Lösungsansätze in vier Bereichen. Die meisten Beteiligten gehen davon aus, dass Couchepin die Probleme einzeln angeht und kein Paket schnürt. Praktisch alle anstehenden Reformen sind umstritten, so dass zu befürchten ist, dass sich der Widerstand kumulieren würde. Mit ersten Vorlagen zuhanden des Parlaments ist im Herbst zu rechnen. Bei diesen vier Problemen besteht akuter Handlungsbedarf.

Ärztestopp: Ende Juni 2004 läuft der Zulassungsstopp für neue Arztpraxen aus. Die 2. KVG-Revision hatte vorgesehen, diese Notmassnahme durch eine leichte Lockerung des Vertragszwangs zwischen Ärzten und Kassen abzulösen. Denkbar wäre, den Ärztestopp einfach zu verlängern. In diesem Bereich wird ein Kompromiss nämlich nur sehr schwer zu finden sein. Die Ärzteverbindung FMH mit den Patientenorganisationen im Schlepptau hatte bereits das Referendum gegen die zaghaften Reformschritte im Rahmen der 2. KVG-Revision angekündigt. Die bürgerlichen Parteien und viele Experten streben langfristig eine völlige Aufhebung des Kontrahierungszwangs an. Für Peter Marbet vom Krankenkassenverband Santésuisse steht fest, dass die Frage der freien Arztwahl ohnehin an der Urne entschieden wird.

Spitalfinanzierung: Ende 2004 läuft das dringliche Gesetz aus, welches festlegt, wie viel die Kantone an die Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen Spitälern bezahlen müssen. Auch hier hätte die KVG-Revision eine definitive Lösung gebracht. Das sogenannte dual-fixe System hätte die Finanzierung von Leistungen anstelle der bisherigen Übernahme der Bezahlung von Instituten eingeführt, wobei die Anteile der Kantone und der Versicherer fix je 50 Prozent betragen hätten. Das ist das Maximum, zu dem die kantonalen Gesundheitsdirektoren momentan Hand bieten, wie ihr Präsident, der Luzerner Regierungsrat Markus Dürr, erklärt. Der Schwyzer Ständerat Bruno Frick und andere bürgerliche Politiker dagegen wollen direkt zum monistischen System übergehen. Das heisst, es gäbe einen einzigen Besteller und einen Bezahler von Leistungen.

Langzeitpflege: Bis spätestens 2004 muss der Bundesrat dem Parlament einen neuen Vorschlag zur Finanzierung der Langzeitpflege unterbreiten, weil hier die grössten Kostensteigerungen zu erwarten sind. Die Kassen wollen nicht für Leistungen aufkommen, die nicht krankheits-, sondern altersbedingt sind. In diesem Zusammenhang wird die Idee einer Pflegeversicherung auf den Tisch kommen.

Risikoausgleich: Am leichtesten dürfte es in den laufenden Gesprächen sein, eine Neuauflage für den befristeten Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen zu finden. Beim Risikoausgleich geht es darum, einen Kostenausgleich zwischen Kassen mit besonders viel weiblichen und älteren Versicherten und Kassen mit unterdurchschnittlicher Anzahl solcher Versicherter zu schaffen.

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