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Nationalbank schüttet weiterhin 2,5 Mrd. Gewinn aus

 

Schweizerische Nationalbank

14.03.2008, Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben eine neue Vereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB unterzeichnet. Diese sieht für die Geschäftsjahre 2008-2017 die Weiterführung der bisherigen jährlichen Ausschüttung in Höhe von 2,5 Mrd. Franken vor. Sie ersetzt das bisherige Abkommen vom April 2002 und trägt der gesetzlich geforderten Verstetigung der Gewinnausschüttung der SNB Rechnung.

Die bisherige Vereinbarung regelte die Gewinnausschüttung der SNB für die Geschäftsjahre 2002–2012, wobei nach fünf Jahren eine Überprüfung vorgesehen war. Bei dieser Überprüfung sind EFD und SNB übereingekommen, eine neue, für die Geschäftsjahre 2008– 2017 geltende Vereinbarung abzuschliessen, die den seit 2002 veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, der neuen Rechnungslegung der SNB sowie der vorhandenen hohen Ausschüttungsreserve der SNB Rechnung trägt. Gemäss Nationalbankgesetz ist die SNB verpflichtet, aus ihrem Jahresergebnis Rückstellungen zu bilden, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Die Zuständigkeit für die Festlegung des Rückstellungsbedarfs liegt neu vollständig bei der SNB. Der nach Dotation der Rückstellungen verbleibende Gewinn steht grundsätzlich für die Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung. Da die effektive Ausschüttung gemäss Nationalbankgesetz mittelfristig verstetigt werden muss, regeln EFD und SNB die Eckwerte für die Ausschüttung jeweils in einer Vereinbarung über mehrere Jahre. Die Ausschüttungsreserve belief sich Ende 2007 auf 22,9 Mrd. Franken. Sie entwickelte sich anders als bei Abschluss der bisherigen Vereinbarung angenommen. Damals hatte man mit einem Abbau der Reserve bis Ende 2012 gerechnet. Ausserordentlich hohe Buchgewinne auf dem Goldbestand führten jedoch in den letzten Jahren zu einem weiteren Anstieg. Dies ermöglicht es der SNB aus heutiger Sicht, die derzeitige Höhe der jährlichen Ausschüttung von 2,5 Mrd. Franken bis zum Geschäftsjahr 2017 beizubehalten. Da die Planung über einen derart langen Zeitraum mit beträchtlichen Unsicherheiten verbunden ist, wird in der neuen Vereinbarung wiederum eine Überprüfung nach fünf Jahren vorgesehen.

Über Schweizerische Nationalbank:
Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Verfassung und Gesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei die Konjunktur berücksichtigen.

Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wirtschaft.

Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 14 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.

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