Coop: Übernahme von Carrefour nur unter Auflagen |
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27.03.2008, Die Wettbewerbskommission hat nach viermonatiger vertiefter Prüfung der Übernahme der Carrefour-Verkaufsstellen durch Coop zugestimmt. Sie hat diverse Auflagen ausgesprochen. Coop übernimmt vom Joint-Venture Maus/Carrefour die zwölf grossflächigen Hypermärkte und das Projekt in St. Gallen per 1. April 2008.
Kundinnen und Kunden profitieren von noch grösserer Sortimentsvielfalt Die Kundinnen und Kunden der bisherigen Carrefour-Verkaufsstellen profitieren in Zukunft vom grössten Markenartikelangebot der Schweiz und der grossen Frischekompetenz von Coop. Zudem steht ihnen die breite Auswahl des Coop-Sortiments, wie sämtliche Bio-Produkte von Naturaplan oder von Naturaline und alle Coop Eigenmarken zur Verfügung. Das umfassende Angebot der Tiefstpreislinie Prix Garantie zu Harddiscountpreisen sowie die speziellen Megastoreaktionen richten sich vor allem an preissensible Kunden. Ergänzend zum aktuellen Coop-Megastoresortiment werden in den ehemaligen Carrefour-Verkaufsstellen besonders beliebte Spezialitätensortimente weitergeführt. Dadurch erhöht sich die Sortimentsvielfalt zusätzlich.
Coop erfüllt die Auflagen der Wettbewerbskommission Die Wettbewerbskommission hat die Genehmigung des Zusammenschlussvorhabens mit diversen Auflagen verbunden: Auf der Absatzseite muss Coop 20'000 m2 bestehende Verkaufsfläche interessierten Lebensmitteldetailhändlern (ohne Migros/Denner) anbieten. Zudem darf Coop während maximal sechs Jahren in der Schweiz keinen anderen Lebensmitteldetailhändler erwerben. Auf der Beschaffungsseite muss Coop Lieferanten, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit Carrefour erzielten, im bisherigen Umfang berücksichtigen, falls die Produkte die Anforderungen des Coop Category Managements erfüllen. Weiter werden Coop Einschränkungen bei der Vereinbarung von Exklusivitäten auferlegt. Nach Ansicht von Coop hätte eine vorbehaltlose Übernahme der Carrefour-Verkaufsstellen durch Coop die bestehende dynamische und preisaktive Wettbewerbssituation im Schweizer Detailhandel nicht beeinträchtigt. Der bereits sehr harte Wettbewerb zwischen den beiden grossen Lebensmitteldetailhändlern wird auch in Zukunft durch die Aktivitäten von preisaktiven Discountern weiter verschärft. Coop kann aus diesen Gründen die interventionistische Haltung der Wettbewerbskommission nicht nachvollziehen. Obwohl Coop für eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gute Erfolgschancen sieht, wird Coop die Auflagen der Wettbewerbskommission erfüllen. Insbesondere im Interesse der Mitarbeitenden, der Kundinnen und Kunden sowie der Lieferanten verzichtet Coop auf die Ergreifung von Rechtsmitteln.
Falls sich die Verhältnisse im Schweizer Detailhandelsmarkt wesentlich ändern, etwa durch die Expansion von Aldi und den Markteintritt von Lidl, kann Coop ab dem 1. Januar 2010 die Aufhebung der Auflagen beantragen. Coop wird die entsprechende Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Über Coop:
Die Coop-Gruppe gliedert sich in zwei grosse Bereiche: Detailhandel und Grosshandel / Produktion. Im Detailhandel ist Coop ausschliesslich in der Schweiz tätig. Im Geschäftsbereich Grosshandel / Produktion agiert die Gruppe europaweit.
Die einzelnen Bereiche arbeiten eng zusammen und nutzen Synergien. Das sorgt für einen regen Erfahrungsaustausch und stärkt die Coop-Gruppe.
Mit dem Geschäftsbereich Grosshandel / Produktion ist die Coop-Gruppe auch im Ausland aktiv. Die Transgourmet-Gruppe betreibt Abholmärkte und beliefert Grosskunden in Europa. In der Produktion verfügt Coop mit der Bell Food Group über ein starkes internationales Standbein.
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