Die EBK blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück

 

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

01.04.2008, An ihrer Jahresmedienkonferenz vom 1. April 2008 präsentierte die Eidg. Bankenkommission (EBK) ihren Jahresbericht 2007. Dabei legte sie den thematischen Schwerpunkt auf die Untersuchungen im Offenlegungs- und Übernahmerecht sowie auf die Finanzmarktkrise.

Bern – Die EBK blickt auf ein ereignisreiches Jahr in einem turbulenten Umfeld zurück. Angesichts der Breite und Vielfalt aktueller Themen konzentrierten sich die beiden Referenten an der EBK-Jahresmedienkonferenz auf zwei Schwerpunkte: zum einen die ersten Erfahrungen mit dem revidierten Offenlegungs- und Übernahmerecht, zum anderen die Auswirkungen und Konsequenzen der aktuellen Finanzmarktkrise. EBK-Präsident Dr. Eugen Haltiner ging in seinem Referat auf die von der Öffentlichkeit mit grossem Interesse verfolgten Übernahmekämpfe um Schweizer Unternehmen ein. Die EBK eröffnete hier zum Teil sehr breit angelegte Untersuchungen in Fällen, in denen Investoren Lücken im Meldesystem suchten, um unbemerkt substanzielle eteiligungen an schweizerischen kotierten Gesellschaften aufzubauen. Die EBK verfolge in Bezug auf die Marktaufsicht eine klare Vorwärtsstrategie, so Haltiner. Die Aufsichtsbehörde begrüsste denn auch die Verschärfung des Börsengesetzes durch das Parlament und verschärfte ihrerseits die ffenlegungsregeln mit der Revision der EBKBörsenverordnung. Diese Massnahmen führten aus Sicht des EBK-Präsidenten zu einer Verbesserung der arkttransparenz. Dennoch fordert die Aufsichtsbehörde noch griffigere ffenlegungsregeln und vor allem wirksamere Instrumente für die Durchsetzung der Bestimmungen. Konkret sind folgende Punkte zu prüfen:

• die Ausdehnung des Einsatzes von Untersuchungsbeauftragten auf Investoren ausserhalb der unterstellten Finanzsektoren • die Stimmrechtssuspendierung nicht durch den Zivilrichter, sondern als aufsichtsrechtliche Massnahme in der Kompetenz der Aufsichtsbehörde

• die Entziehung von unrechtmässig erzielten Gewinnen

• den Zwangsverkauf bis auf die Höhe des zuletzt ordentlich gemeldeten Grenzwertes

Haltiner strich zudem hervor, dass die EBK bei Meldepflichtverletzungen neben der „traditionellen“ Strafanzeige beim Eidg. Finanzdepartement künftig die Möglichkeit administrativer Feststellungsverfügungen, insbesondere gegen unregulierte Investoren vermehrt ausschöpfen werde. Mit dem Erlass einer Feststellungsverfügung kann die Verletzung der Offenlegungspflichten festgestellt und Marktteilnehmern im Sinne der gebotenen Transparenz und Lauterkeit des Marktes kommuniziert werden. EBK-Direktor Daniel Zuberbühler widmete sich in seinen Ausführungen den Ursachen und Konsequenzen der aktuellen Finanzmarktkrise. Er führte die Ausdehnung der Krise auf die globale Vernetzung der Investmentbanken zurück. Deren Geschäftsmodell, Kredite nicht mehr bis zur Fälligkeit in der Bankbilanz zu halten, sondern Kreditrisiken durch Verbriefung auszulagern, habe entgegen der ursprünglichen Absicht nicht für Diversifikation, sondern zur konzentration der Risiken bei den Investmentbanken geführt. Auf die Rolle der Aufsichtsbehörden und Notenbanken eingehend, stellte der EBK-Direktor fest, dass diese im Vorfeld der Krise wiederholt vor der Spekulationsblase, zu geringen Risikoprämien und kaum absehbaren Rückkoppelungseffekten der komplexen Finanzinstrumente gewarnt hatten. Von der Geschwindigkeit und dem Ausmass der Krise allerdings wurden die Behörden wie die Banken überrascht.Nun gelte es, in Zusammenarbeit mit internationalen Gremien Lehren aus der Kise zu ziehen. Angezeigt sei beispielsweise eine Verschärfung von Stresstests oder ein kritischeres Hinterfragen von Modellen. Keinen sofortigen Handlungsbedarf machte Zuberbühler dagegen im Bereich der Gesetzgebung aus. Die Erkenntnisse aus der Krise liessen sich innerhalb der bestehenden Aufsichtspraxis sowie nötigenfalls auf untergeordneter Regulierungsstufe umsetzen. Zuberbühler warnte vor der Illusion, inskünftig sämtliche Risiken im Finanzgeschäft wegregulieren zu können. Er unterstrich die Bedeutung der von der EBK geforderten, weit über den internationalen Standards liegenden Eigenmittelausstattung der Grossbanken in der Schweiz als beste Versicherung gegen unvorhergesehene Turbulenzen. „Die gegenwärtige Finanzmarktkrise hat eindrücklich vor Augen geführt, wie zentral eine hohe Eigenmittelausstattung der Banken ist“, präzisierte Zuberbühler.

Über Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA:
Als staatliche Aufsichtsbehörde ist die FINMA mit hoheitlichen Befugnissen über Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen ausgestattet. Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab. Darüber hinaus ist sie Aufsichtsbehörde im Bereich der Offenlegung von Beteiligungen und Beschwerdeinstanz bei von der Übernahmekommission erlassenen Verfügungen im Bereich der öffentlichen Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften.

Die FINMA bewilligt den Betrieb von der Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen, sie überwacht die Beaufsichtigten in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente sowie auf die dauernd einzuhaltenden Bewilligungsvoraussetzungen. Die FINMA spricht bei Bedarf und nach Massgabe des Gesetzes Sanktionen aus, leistet Amtshilfe und reguliert. Das heisst, sie arbeitet bei Gesetzesanpassungen und entsprechenden Verordnungen mit, erlässt Rundschreiben und – wo ermächtigt – eigene Verordnungen. Zudem ist sie für die Anerkennung von Selbstregulierungen zuständig.

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