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Sparen Sie jetzt noch Prämien

 

12.03.2004, Wer bis Ende März kündigt, kann Anfang Juli die Grundversicherung wechseln und spart bis zu 20 Prozent Prämie. Unzufrieden mit der Krankenkasse? Dann wechseln Sie doch.

Die obligatorische Grundversicherung kann man nicht nur aufs Jahresende, sondern auch auf Anfang Juli wechseln. Spätester Kündigungstermin ist der 31. März. Wer das Sparmodell in Anspruch nehmen möchte, kann immer auf den 1. des Folgemonats wechseln.

Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, um die obligatorische Grundversicherung auf Anfang Juli wechseln zu können: Die Franchise entspricht dem gesetzlichen Minimum von 300 Franken, denn bei höheren Franchisen oder anderen Sparmodellen ist der Wechsel während des Jahres nicht möglich. Bedingung Nummer zwei: Es ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Die Kündigung muss somit bis Ende März beim Krankenversicherer sein. Sollte der Versicherer die Prämien während des Jahres er-höhen - was eher selten vorkommt -, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf einen Monat.

Um bei der obligatorischen Grundversicherung in den Genuss günstigerer Prämien zu kommen, ist ein Wechsel des Krankenversicherers nicht immer zwingend. Die meisten Versicherer bieten Sparmodelle an, zu denen man auf den 1. des Folgemonats wechseln kann. Im Wesentlichen lassen sich drei Typen unterscheiden: HMO, Hausarztmo-deli und andere Formen.

1. Das HMO-Modell HMO steht für Health Maintenance Organization. Frei übersetzt: Gesundheitserhaltungszentrum. Es handelt sich um eine Gruppenpraxis. Bei diesem Modell verpflichtet sich der Versicherte, bei der ersten Konsultation die betreffende Gruppenpraxis aufzusuchen. Warum ist dieses Modell günstiger? Die HMO stehen unter direkter Kontrolle der Krankenversicherer. Die Ärzte wer-den meist pauschal entschädigt. Da-her werden sie nur jene Leistungen erbringen, die der Patient auch braucht. Der Arzt hat keinen finanziellen Anreiz, seine Leistungen zu Gunsten des eigenen Portemonnaies auszuweiten. Prämienersparnis: 10 bis 20 Prozent.

2. Das Hausarztmodell Hier verpflichtet sich der Versicherte, für die erste Konsultation einen im Voraus zu bestimmenden Hausarzt aufzusuchen. Dieser wird dann entscheiden, ob er den Patienten an einen Facharzt überweist oder ihn selbst behandelt. So wird vermieden, dass für Routineleistungen unnötig teure Spezialärzte aufgesucht werden. Prämienersparnis: 8 bis 10 Prozent.

3. Übrige Sparmodelle Diverse Krankenversicherer haben neben dem HMO- oder Hausarztmodel] noch andere Sparangebote eingeführt: - Premed-24 der Helsana: Vor dem Arztbesuch ist zuerst die telefonische Gesundheitsberatung Premed zu konsultieren. Dabei ist es dem Kunden freigestellt, ob er der Empfehlung von Premed Folge leisten will. Prämienersparnis: 8 Prozent auf der Grundprämie. Der Wechsel ist auf den 1. des Folgemonats möglich.

- KPTwin.win: wie Premed-24 der Helsana. Allerdings gibt es keine automatische Prämienreduktion, sondern eine nachträgliche Rückvergütung. KPT-Kunden können sich auch während des Jahres diesem Modell anschliessen.

- Bonusversicherung der Visana: Wer während eines Jahres keine Leistungen in Anspruch nimmt, kommt in den Genuss einer Prämienreduktion. Die Bonusversicherung beginnt mit einer um 10 Prozent erhöhten Grundprämie. Wer halt trotzdem zum Arzt muss, wird mit diesem Modell noch tiefer in die Tasche greifen müssen. Wichtig: Nicht jeder Krankenversicherer bietet Sparmodelle an. Und wer solche anbietet, tut dies nur in den seltensten Fällen flächendeckend (siehe Übersichtstabelle). HMO-Praxen sind vor allem in eng besiedelten Kantonen zu finden, namentlich in den Kantonen Bern, Luzern und Zürich. Spitzenreiter in Sachen HMO ist die Swica aus Winterthur. "Wir setzen voll auf alternative Versicherungsmodelle. Über 40 Prozent unserer Kunden haben sich für eines dieser Modelle entschieden", erklärt Sprecherin Nicole Graf. Die Swica führt zehn HMO im Angebot, sieben eigene und drei in Kooperation. Dabei können auch Leute das HMO-Modell wählen, in deren Kanton es keine Gruppenpraxis gibt.

Auf der anderen Seite der Skala figuriert die Sanitas: Der Zürcher Krankenversicherer mit seinen über 400 000 Versicherten bietet keine Sparmodelle an. Die KPT bot das Hausarztmodell an, hat sich aber da-von wieder verabschiedet. "Die Rechnung ist nicht aufgegangen", begründet Etienne Habegger von der KPT diesen Schritt. Ob die Rechnung bei KPTwin.win. aufgeht, wird sich in Zukunft zeigen. Das Modell wurde erst im vergangenen Jahr eingeführt.

Mit dem HMO- oder Hausarztmodell werden Kosten gesenkt, in-dem die Wahlmöglichkeiten eingeschränkt werden. Man kann aber auch Kosten senken, indem die Franchise erhöht wird. Bei der höchstmöglichen Franchise von 1500 Franken winkt ein Rabatt von bis zu 30 Prozent. Allerdings nimmt man bei diesem Kostenbeteiligungs-Modell das Risiko in Kauf, bei einem unerwarteten Spitalbesuch tiefer in die Tasche greifen zu müssen.

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KOSTENBETEILIGUNG Jeder Versicherte beteiligt sich auf zwei Arten an den Kosten: zum einen über die Franchise und zum anderen über den Selbstbehalt. Die ordentliche Franchise für Erwachsene ab Alter 18 beträgt 300 Franken pro Jahr. Der Selbstbehalt beläuft sich auf zehn Prozent der Gesamtsumme, maximal 700 Franken pro Jahr. Daraus ergibt sich eine maximale ordentliche Kostenbeteiligung von 1000 Franken pro Jahr pro Versicherten. Der Selbstbehalt ist fix. Die Franchise kann hingegen auf 400, 600, 1200 oder 1500 Franken erhöht werden. Bis zur vereinbarten Franchisehöhe sind die Leistungen selber zu berappen. Laut Berechnungen von Comparis lohnen sich nur zwei Franchisen wirklich: Wer häufig zum Arzt muss, wählt die niedrigste Franchise von 300 Franken. Und für die, die eher selten den Doktor aufsuchen, ist die höchste von 1500 Franken sinnvoll.

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