VR beantragt Aufhebung der „Opting-Out“-Klausel für Oerlikon
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18.04.2008, Pfäffikon SZ, Der Verwaltungsrat der OC Oerlikon beantragt für die Generalversammlung am
13. Mai 2008, die in den Statuten des Unternehmens enthaltene Opting-Out-Klausel
aufzuheben. Ein entsprechendes Traktandum ist in der Einladung zur Generalversammlung
enthalten, die in Kürze veröffentlicht wird.
Gemäss der geltenden Fassung der Statuten von Oerlikon ist ein Aktionär, der mehr als 33
1/3 Prozent der Aktien der Gesellschaft erwirbt, nicht verpflichtet, den übrigen
Aktionären der Gesellschaft ein öffentliches Übernahmenangebot nach Massgabe der
Bestimmungen des schweizerischen Börsengesetzes zu unterbreiten (Opting-Out-Klausel).
Der Verwaltungsrat vertritt die Ansicht, dass ein Opting Out den modernen Standards der
Corporate Governance nicht mehr entspricht und schlägt deshalb vor, diese statuarische
Bestimmung aufzuheben. Bei der Zustimmung zum Antrag des Verwaltungsrats müsste jeder
Aktionär, der nach Inkrafttreten der statuarischen Änderung mehr als 33 1/3 Prozent der
Aktien der Gesellschaft erwirbt, den übrigen Aktionären ein öffentliches
Übernahmeangebot unterbreiten. Dadurch wird die Gleichbehandlung aller Aktionäre
gewährleistet, insbesondere die von Kleinaktionären.
Über OC Oerlikon Management AG, Pfäffikon:
Oerlikon ist ein globales Innovationskraftzentrum für Oberflächentechnik,
Polymerverarbeitung und additive Fertigung. Unsere Lösungen und umfassenden
Dienstleistungen verbessern und maximieren zusammen mit unseren fortschrittlichen
Werkstoffen die Leistung, Funktion, das Design und die Nachhaltigkeit der Produkte
und Fertigungsprozesse unserer Kunden und deren Kunden in Schlüsselindustrien.
Mit mehr als 12 600 Mitarbeitenden an 207 Standorten in 38 Ländern erwirtschaftete
die Gruppe im Jahr 2023 einen Umsatz von 2,6 Milliarden CHF und engagiert sich
weiterhin für die industrielle Transformation für eine nachhaltige Zukunft.
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