Spatenstich zum Bau der neuen Haltestelle |
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05.05.2008, Der Kanton Aargau, die Stadt Rheinfelden und die SBB feierten heute Vormittag den Baubeginn für die Haltestelle «Rheinfelden Augarten» mit einem symbolischen Spatenstich. Die neue S-Bahn-Haltestelle erschliesst den gleichnamigen Dorfteil und liegt zwischen Kaiseraugst und Rheinfelden. Sie wird im Dezember 2008 in Betrieb genommen.
Im unteren Fricktal rechne man weiterhin mit einer starken Siedlungsentwicklung und damit einer Zunahme des Verkehrs, sagte Peter C. Beyeler, Landammann und Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau. «Die neue Haltestelle Rheinfelden Augarten hilft», so Beyeler, «diesen Mehrverkehr aufzunehmen.» Bereits heute lebe rund ein Drittel der Bevölkerung Rheinfeldens im Augarten-Quartier. Eine gute Erreichbarkeit sei ausserdem Teil der Standortattraktivität. «Dies», meinte Beyeler, «gilt nicht nur für Gemeinden, sondern auch für einzelne Quartiere.»
Das Augarten-Quartier erhalte eine modern gestaltete Haltestelle, vergleichbar mit den bereits bestehenden, neuen Regio-S-Bahn-Stationen, führte Peter Jedelhauser, Leiter SBB Infrastruktur Projekt Management, aus. Das bedeutet zwei Aussenperrons mit treppenfreien Zugängen, ein überdachter zentraler Wartebereich und die übliche Publikumsinfrastruktur wie beispielsweise Billettautomaten. Die Personenunterführung habe man bereits gebaut, sozusagen als Vorinvestition.
Die Kosten für die neue Haltestelle belaufen sich auf rund 8,4 Mio. Franken. Der Kanton Aargau und die Stadt Rheinfelden übernehmen den Grossteil der Investitionen.
Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.
In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.
Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.
Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.
Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.
Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.
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