Zahnärzte müssen Tarife offen legen |
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17.05.2004, Die verschärften Vorschriften für Preistransparenz treten am 1. Juni in Kraft.
dann ihre Tarife bekannt geben. Das teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gestern mit. Im Vordergrund steht bei zahnärztlichen Dienstleistungen die Bekanntgabe des Taxpunktwertes in Verbindung mit dem Taxpunkt. Er kann im Kurztarif oder im vollständigen Zahnarzttarif eingesehen werden. Nicht nach dem Taxpunktsystem abrechnende Zahnärzte können ihren Stunden- oder Pauschalsatz bekannt geben.
Kostenvoranschläge Die Preisinformationen müssen leicht zugänglich und gut lesbar angebracht und aufgelegt werden. Sie sollen es den Kunden erlauben, sich ein ungefähres Bild der Zahnarztkosten zu machen. Wer den exakten Endpreis kennen will, muss sich einen Kostenvoranschlag machen lassen, für den die Patienten in der Regel etwas bezahlen müssen. Weitere Infos: www.seco-admin.ch
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