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Versicherte sollen aktiv einwilligen, Vertragsänderungen durch Krankenkassen

 

16.06.2004, Wenn Krankenkassen Verträge von sich aus ändern, soll ein Schweigen des Versicherten nicht mehr als Zustimmung gelten.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird die Kassen auffordern, künftig die ausdrückliche Annahme einer Änderung einzuholen.

Bern - Noch im Sommer sollen die Krankenversicherer das Schreiben erhalten, sagte Theodor Laubscher, stellvertretender Chef der Abteilung Aufsicht Krankenversicherung im BAG, am Freitag. Auslöser ist eine Aufsichtsbeschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) gegen das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV).

Die Konsumentenschützer hatten die Praxis bei Vertragsänderungen einzelner Krankenkassen moniert. So kam vor, dass etwa Kassen ihre Versicherten in eine höhere Franchisen-Kategorie einteilten, um so Prämienaufschläge niedriger zu halten. Jene, die mit diesem Wechsel nicht einverstanden waren, hatten sich bei der Kasse zu melden.

Pech haben dann aus Sicht der SKS jene Versicherten, die Fristen verpassen, das Schreiben übersehen oder ungenau lesen. Im Februar reichte die Stiftung daher ihre Aufsichtsbeschwerde ein.

Das Generalsekretariat der Eidg. Departementes des Innern (EDI)kam zum Schluss, dass das seit Anfang Jahr im BAG integrierte BSV nicht aufsichtsrechtlich zu rügen sei.

SKS: Richtiger Schritt Das EDI erachtete es allerdings als angezeigt, dass das BAG die Krankenversicherer auffordert, bei künftigen Vertragsänderung die ausdrückliche Annahme der Versicherten zu verlangen. Eine Ausnahme sieht das Departement dann, wenn eine Kasse alle Versicherten einer Gesellschaft übernimmt, die schliessen muss.

In einer Stellungnahme wertet die SKS den EDI-Entscheid als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Verträgsänderungen ohne ausdrückliche Zustimmung würden immer mehr einreissen. Es sei wichtig, dass das BAG hier ein Gegenzeichen setze. Die STS sei sich jedoch bewusst, dass dies keine gesetzliche Grundlage darstelle.

"Wir gehen davon aus, dass unser Schreiben wirkt", sagte Theodor Laubscher. Auch das BAG sei - unabhängig von der Aufsichtsbeschwerde - nicht glücklich über die bemängelte Art der Vertragsänderungen gewesen.

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