ES: Drohende Überregulierung im Konsumrecht vorerst abgewendet |
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24.06.2008, Die Rechtskommission des Nationalrates hat sich gegen eine Überregulierung des Konsum rechts ausgesprochen. Damit ist eine unnötige Einschränkung der Vertrags- und Wahl freiheit vorerst abgewendet worden.
Kein Staatseingriff beim Online-Handel Entgegen dem Beschluss des Ständerates in der vergangenen Sommersession will die Rechtskommission des Nationalrats auf die Einführung eines zwingenden Widerrufsrechts für Konsumenten im Fernabsatz verzichten. Dies ist zu begrüssen, zumal sich das Online- Geschäft auch ohne einen solchen Staatseingriff bisher gut entwickelt hat. Zur Bekämpfung von vereinzelten Missbräuchen im Online-Geschäft wären die Regulierungs vorschläge zudem nicht geeignet: Dazu braucht es andere Mittel. Weiter wurde mittels parlamentarischem Vorstoss die Einführung eines Zwangs bei den Gewährleistungspflichten in Kaufverträgen gefordert. Das hätte zur Folge, dass nicht mehr Käufer und Verkäufer, sondern der Staat über die Wahl zwischen tieferem Preis und längerer Garantie entscheiden würde. Dies würde zu Einschränkungen der Wahlfreiheit und der Angebots vielfalt führen. Für eine solche Bevormundung gibt es aber keinen Grund. Der ablehnende Entscheid der RK-N ist daher zu begrüssen.
Schliesslich wurde in der RK-N eine weitere parlamentarische Initiative zur Regulierung im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zurückgewiesen. Auch dies ist zu begrüssen, zumal derzeit eine Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) läuft, worin unter anderem auch Änderungen im Bereiche der AGB vorgeschlagen werden.
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