Aktualisierung der Preisausgleichsmassnahmen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte |
Tweet |

02.07.2008, Bern. Der Bundesrat hat am 2. Juli 2008 einen Beschluss des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens Schweiz - EG genehmigt. Dieser betrifft die Aktualisierung der Preisausgleichsmassnahmen für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte im Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen gemäss den aktuellen Marktpreis-differenzen der Grundstoffe.
Mit dem Beschluss des Gemischten Ausschusses zur Aktualisierung der Referenzpreise sollen die Einfuhrzölle und die Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte per 1. August 2008 den aktuellen Marktpreisdifferenzen angepasst werden. Damit kann der Preisausgleich nach sechs Monaten Unterbruch bei milchpulverhaltigen Lebensmitteln wieder aufgenommen werden.
Über Staatssekretariat für Wirtschaft SECO:
Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.