CO 2-Neutralität der Zürcher Kantonalbank |
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04.07.2008, Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) wird CO 2-neutral. Mit betrieblichen Einspar-massnahmen, dem Einkauf von Ökostrom sowie der Finanzierung regionaler und lokaler Kompensationsprojekte in Zusammenarbeit mit den Elektrizitäts-werken des Kantons Zürich (EKZ) strebt die ZKB bis 2010 eine vollständige betriebliche Klimaneutralität an. Die ZKB ist das schweizweit erste Unterneh-men, welches dieses hohe Ziel ausschliesslich mit Massnahmen im Inland zu erreichen sucht.
Jetzt geht die ZKB einen Schritt weiter: Durch die Partnerschaft mit den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) und Investitionen in regionale und lokale CO2-Einsparprojekte soll bis 2010 eine vollständige CO2-Neutralität erreicht werden.
Die Unterstützung einer umweltverträglichen Entwicklung im Kanton Zürich ist Teil des ZKB Leis-tungsauftrags. Die ZKB hat sich darüber hinaus dazu verpflichtet, die durch den Bankbetrieb verursachten Umweltbelastungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu reduzieren. Als „nahe Bank“ setzt die ZKB dieses Vorhaben nun mit freiwilligen CO2- Kompensationsprojekten im Wirtschaftsraum Zürich um.
Die entsprechende CO2-Kompensationsplattform wurde von den EKZ in enger Zusammenarbeit mit der ZKB entwickelt, da seitens des Bundes bis heute kein autorisiertes Modell zur freiwilligen CO2-Kompensation mit inländischen Projekten existiert. Die Plattform startet ihre Aktivitäten am 3. Juli 2008 und verfolgt das Ziel, den zusätzlichen Aus- stoss an klimaschädigendem CO2 zu reduzieren. Dies erreichen die beiden Partnerunterneh- men durch die gezielte Förderung nachhaltiger Wärmeerzeugungsanlagen wie Wärmepum-pen oder Holzfeuerungen. Vorgesehen ist, dass die EKZ förderfähige Projekte akquirieren, während die ZKB Unterstützungsbeiträge leistet.
Aussteller der CO2-Kompensations-Bescheinigungen sind ausschliesslich die EKZ. Die jährlichen Gesamtkosten für die CO2-Kompensation der ZKB beziffern sich auf 350'000 Franken.
Über Zürcher Kantonalbank:
Die Zürcher Kantonalbank ist eine selbstständige Anstalt des kantonalen Rechts. Der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane sind im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank geregelt.
Die ZKB erfüllt einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Gleichzeitig wird sie nach kaufmännischen Grundsätzen geführt und soll einen angemessenen Gewinn erwirtschaften.
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