Kantone weisen neue Spitalfinanzierung zurück |
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13.07.2004, Krankenversicherungsgesetz - Zurück an den Absender: Die Kantone können sich mit dem zweiten bundesrätlichen Revisionspaket zum Krankenversicherungsgesetz nicht anfreunden.
Nichts für Private Nach den Vorstellungen des Bundesrats sollten Kantone und Krankenkassen nämlich die Kosten der Leistungen und der Investitionen je zur Hälfte übernehmen (dual-fixe Finanzierung). Dies beträfe auch die Finanzierung von Privatspitälern mit einem Versorgungsauftrag. Dass indes selbst gewinnorientierte Privatkliniken Steuergelder erhalten sollen, ist nach Ansicht der Kantone nicht akzeptabel. Vorbehalte bringt andererseits auch das Konkordat der Krankenversicherer gegen die Vorlage an: Santésuisse verlangt, dass die Kantone mehr als die Hälfte, nämlich 60 Prozent tragen müssen. Bei nur 50 Prozent werde es zu massiven Prämienerhöhungen kommen. Ansonsten gehen die Vorschläge für Santésuisse grundsätzlich in die richtige Richtung.
Weitergabe von Daten kritisiert Neben dem Wechsel von der heutigen Objekt- zur Leistungsfinanzierung schlägt der Bundesrat ein so genanntes monistisches Finanzierungssystem vor, bei dem es nur noch einen Kostenträger gibt. Das könnten beispielsweise die Krankenkassen sein, die von den Kantonen Zuschüsse erhielten. Der Spitalverband H+ befürwortet dies, verlangt aber zur Einführung des Monismus möglichst rasch die Ausarbeitung konkreter Modelle. H+ begrüsst ferner den Verteilschlüssel von 50 zu 50 zwischen Versicherern und Kantonen; verlangt andererseits aber die Gleichstellung und -behandlung aller Leistungserbringer bezüglich Rechte und Pflichten.
Im Übrigen lehnt H+ die flächendeckende Weitergabe von persönlichen Daten über Krankheitsverläufe in nicht anonymisierter Form ab. Dass dem Datenschutz höchste Priorität eingeräumt werden muss, ist auch ein Kritikpunkt der Stiftung für Konsumentenschutz.
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