Krankenkassenprämien für Familien mit Kindern verbilligen

 

06.09.2002, Die Last der Krankenkassenprämien soll gezielt für Familien mit Kindern und für tiefe Einkommen gemildert werden. Die Nationalratskommission hat sich oppositionslos dem neuen Antrag des Bundesrates zur Prämienverbilligung angeschlossen.

Bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) hatte der Ständerat beschlossen, die Prämienlast auf 8 Prozent des Haushaltseinkommens zu begrenzen. Dieses einheitliche Sozialziel stiess auf Opposition. Tiefste Einkommen könnten nämlich schlechter fahren als heute, während höhere zu gut wegkämen.

Einstimmig übernahm die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates nun das vom Bundesrat nachgeschobene differenzierte System. Danach müssen die Kantone für Familien mit Kindern und für Versicherte mit starker Prämienbelastung mindestens vier Einkommenskategorien bilden, für die unterschiedliche Sozialziele gelten.

Im untersten Einkommenssegment sollen Familien mit Kindern von ihrem bundessteuerpflichtigen Einkommen (korrigiert um 10 Prozent des kantonal steuerbaren Vermögens) maximal 2 Prozent für KVG- Prämien aufwenden müssen, im obersten Segment höchstens 10 Prozent. Bei den andern Versicherten reicht die Spanne von 4 bis 12 Prozent.

Minderheiten wollen sich im Plenum für eine stärkere Verbilligung der Kinderprämien einsetzen. Über die Finanzierung hat die SGK noch nicht entschieden. Das neue Modell bringt Mehrkosten von 100 Millionen für den Bund und von 50 Millionen für die Kantone. Jenes des Ständerates kostet den Bund allein 300 Millionen mehr als heute.

Ebenfalls einstimmig hiess die SGK die Einführung einer obligatorischen Versichertenkarte gut, die insbesondere die Rechnungsstellung vereinfachen soll. Vor dem Übergang zu einer eigentlichen Gesundheitskarte mit umfassenden medizinischen Daten müssen laut SGK-Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) noch Probleme des Datenschutzes geregelt werden.

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