SBB Mitarbeitende erhalten Nachzahlung |
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20.08.2008, Die im Schichtbetrieb arbeitenden SBB Angestellten erhalten für die Zeit von 2002 bis 2006 nachträglich für die Ferienzeit eine Zulage für Nacht- und Sonntagsarbeit ausgerichtet. Darauf haben sich SBB und Sozialpartner als Lösung nach dem so genannten «Orange-Urteil» geeinigt.
Die Vereinbarung sieht wie folgt aus: Die SBB richtet ihren Mitarbeitenden als Folge des «Orange-Urteils» für die Zeit von März 2002 bis Ende 2006 die Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit nachträglich auch während der Ferien aus. Von der Regelung profitieren rund 15 000 der gut 26 000 nach GAV angestellten SBB Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die damals regelmässig und dauerhaft, das heisst während mindestens neun Monaten pro Jahr, Nacht- und Sonntagsarbeit geleistet hatten. Sie erhalten im Oktober 2008 eine Nachzahlung. Diese bewegt sich je nach geleisteter Nacht- oder Sonntagsarbeit zwischen 200 und einigen Tausend Franken. Insgesamt stellt die SBB hierfür 32 Mio. CHF zur Verfügung. Ehemalige Mitarbeitende können die Nachzahlung ebenfalls beantragen.
SBB Personalchef Markus Jordi zeigt sich zufrieden mit der Lösung, die dem langen juristischen Weg vorgezogen wurde: «Es ist eine gute Vereinbarung für unsere Mitarbeitenden, für die SBB und für die Sozialpartnerschaft», sagt er. Im Gegenzug verzichten die Personalverbände auf den Rechtsweg. Vorbehalten bleibt in den nächsten Wochen noch die Zustimmung der Gremien, im Fall der SBB des Verwaltungsrats.
Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.
In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.
Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.
Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.
Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.
Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.
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