WEKO bewilligt die Übernahme von Eichhof durch Heineken |
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21.08.2008, Die Prüfung der Wettbewerbskommission (Weko) hat namentlich keine genügenden Anhaltspunkte für eine dauernde Marktbeherrschung durch die beiden grossen Brauereigruppen Heineken/Eichhof und Carlsberg/Feldschlösschen ergeben. Da weder eine Einzelmarktbeherrschung von Heineken/Eichhof, noch eine stabile kollektive Marktbeherrschung zusammen mit Carlsberg/Feldschlösschen vorliegt, sind die Voraussetzungen für ein Verbot des Zusammenschlusses nicht gegeben.
Die vertiefte Prüfung zeigte dann, dass der Biermarkt offen genug ist und Konkurrenten weiterhin ohne hohe Schranken in den Markt eintreten können. Die lokal und regional verankerten Brauereien werden durch den Zusammenschluss in ihrer Wettbewerbsfähigkeit offensichtlich nicht eingeschränkt. Zudem können grosse Detailhandelsunternehmen den Verhaltensspielraum der beiden grossen Brauereigruppen massgeblich beschränken.
Über Wettbewerbskommission WEKO:
Die Wettbewerbskommission entscheidet und verfügt auf Antrag des Sekretariats. Die gesamte Tätigkeit der Wettbewerbskommission untersteht den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG), soweit das Kartellgesetz (KG) nicht davon abweicht. Ergibt ein Verfahren, dass wirksamer Wettbewerb durch Kartellabsprachen, Missbrauch marktbeherrschender Stellungen oder Unternehmenszusammeschlüsse in unzulässiger Weise beschränkt wird, verfügt die Wettbewerbskommission direkt gegen den Verursacher. Die Entscheide können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden. Gegen deren Entscheide wiederum kann Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht erhoben werden.
Neben der Verfügungskompetenz hat die Wettbewerbskommission die Aufgabe, Empfehlungen und Stellungnahmen an politische Behörden abzugeben sowie Gutachten zu Wettbewerbsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu erstatten. Dadurch bietet sich ihr die Möglichkeit, bereits im politischen Prozess der Festlegung der gesetzlichen „Spielregeln" den wettbewerbspolitischen Anliegen Nachachtung zu verschaffen.
Quelle: WEKO
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