BFS: Familiäre Beziehung zwischen Opfer und tatverdächtiger Person bei mehr als der Hälfte der Beratungen |
Tweet |

08.09.2008, Neuchâtel. Die Opferhilfe-Beratungsstellen haben hauptsächlich mit Straftaten zu tun, die im Rahmen enger Beziehungen erlitten werden. 2007 bestand bei über der Hälfte der Beratungen zwischen dem Opfer und der tatverdächtigen Person eine familiäre Beziehung. Bei den Opfern handelt es sich mehrheitlich um Frauen und bei den Tatverdächtigen um Männer. Dies sind die jüngsten Ergebnisse der Opferhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Die Beratungen wurden mehrheitlich von weiblichen Opfern (73%), von Opfern schweizerischer Nationalität (59%) und von in der Schweiz wohnhaften Opfern (96%) in Anspruch genommen. Die am häufigsten vorgebrachten Straftaten waren Körperverletzungen (42%) und Verletzungen der sexuellen Integrität von Kindern (15%). In den meisten Beratungsfällen (85%) handelt es sich bei der tatverdächtigen Person um einen Mann.
Opfer kennt tatverdächtige Person in rund drei Vierteln der Beratungsfälle Bei rund drei Vierteln der Beratungsfälle kennt das Opfer die tatverdächtige Person; über die Hälfte der Opfer der Beratungen sind mit den Tatverdächtigen verwandt. Die Opfer der im Rahmen einer familiären Beziehung begangenen Straftaten sind hauptsächlich Frauen und Kinder, die wiederholt Opfer solcher Übergriffe werden.
Straftaten der Polizei mehrheitlich unbekannt Obschon es sich um strafrechtlich relevantes Verhalten handelt, wurde bei weniger als der Hälfte der Beratungsfälle (46%) gleichzeitig ein Strafverfahren eröffnet. Dieser Anteil ist seit 2000 leicht gestiegen.
Mehrheitlich psychologische und juristische Unterstützung Bei der erbrachten Opferhilfe handelt es sich am häufigsten um psychologische (60% der Beratungsfälle) und/oder juristische (59%) Unterstützung. Die finanziellen Leistungen der Beratungsstellen wurden mehrheitlich für Anwaltskosten (12%) und/oder nicht medizinische Therapien (7%) erbracht.
Leichte Zunahme bei den Entschädigungen und Genugtuungen 2007 haben die kantonalen Behörden definitiv über insgesamt 1034 Entschädigungs- und Genugtuungsgesuche entschieden. Dies sind 12 Prozent mehr als im Jahr 2000 und 3 Prozent mehr als 2006.
Die Behörden haben 176 Gesuchen stattgegeben, dies entspricht einem Gesamtbetrag von über 1,7 Millionen Franken. Die Hälfte der zugesprochenen Beträge lag bei höchstens 1900 Franken. Bei den Genugtuungsgesuchen haben die kantonalen Behörden für 644 Gesuche insgesamt rund 6,6 Millionen Franken zugesprochen. In 50 Prozent der Fälle lag die Genugtuungszahlung unter 5000 Franken.
Über Bundesamt für Statistik BFS:
Diese Informationen dienen der Meinungsbildung in der Bevölkerung sowie der Planung und Steuerung von zentralen Politikbereichen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für einen modernen, demokratischen Staat.
Informationen werden in unserer zunehmend komplexen Welt immer zentraler - für die Orientierung, für den Entscheidungsprozess und für den planenden Blick in die Zukunft. Informationen prägen die Qualität der Handlungen. Bei Entscheiden haben statistische Informationen heute einen wichtigen Platz - sei es in der Politik (in Parlamenten, Exekutiven oder bei Abstimmungen), in der Wirtschaft oder im Alltag.
Statistik ist zu einem Transparenz-stiftenden Element in gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen geworden.
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.