Scharfe Überwachung des Verbots von ungedeckten Leerverkäufen |
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19.09.2008, Die SWX Swiss Exchange hat ihre Marktteilnehmer in einer Mitteilung (67/2008) daran erinnert, dass ungedeckte Leerverkäufe (Naked Short Sales) an der SWX Swiss Exchange verboten sind.
Die SWX Europe wird heute in vorliegender Angelegenheit eine Market Notice (Nr. 31) publizieren. Die Bestimmungen der Market Notice gelten mutatis mutandis ebenfalls für Teilnehmer der SWX Swiss Exchange. Die Teilnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Kunden diese Verbote ebenfalls einhalten.
Im Übrigen wurde daran erinnert, dass die Vorbereitung und Weiterleitung von Gerüchten, die geeignet sind, gegen die geltenden Marktverhaltensregeln zu verstossen, ebenfalls verboten sind.
Zudem verwies die SWX auf eine Kommunikation der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) in dieser Angelegenheit.
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