Scharfe Überwachung des Verbots von ungedeckten Leerverkäufen

 

SIX Swiss Exchange AG

19.09.2008, Die SWX Swiss Exchange hat ihre Marktteilnehmer in einer Mitteilung (67/2008) daran erinnert, dass ungedeckte Leerverkäufe (Naked Short Sales) an der SWX Swiss Exchange verboten sind.

Ungedeckt sind die Abschlüsse, wenn die entsprechenden Effekten nicht rechtzeitig geliefert werden können. Die Nichtlieferbarkeit der Effekten stellt sodann ein Indiz dar, dass die geltenden Marktverhaltensregeln nicht eingehalten wurden. Die SWX wird in solchen Fällen eine Untersuchung einleiten und die notwendigen Massnahmen bis hin zur sofortigen Suspendierung oder Beendigung der Teilnehmerschaft einleiten. Gedeckte Leerverkäufe bleiben grundsätzlich erlaubt.

Die SWX Europe wird heute in vorliegender Angelegenheit eine Market Notice (Nr. 31) publizieren. Die Bestimmungen der Market Notice gelten mutatis mutandis ebenfalls für Teilnehmer der SWX Swiss Exchange. Die Teilnehmer müssen sicherstellen, dass ihre Kunden diese Verbote ebenfalls einhalten.

Im Übrigen wurde daran erinnert, dass die Vorbereitung und Weiterleitung von Gerüchten, die geeignet sind, gegen die geltenden Marktverhaltensregeln zu verstossen, ebenfalls verboten sind.

Zudem verwies die SWX auf eine Kommunikation der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) in dieser Angelegenheit.

Über SIX Swiss Exchange AG:
SIX Swiss Exchange ist eine der technologisch führenden Börsen der Welt. SIX Swiss Exchange realisiert erstklassige Börsendienstleistungen und führt Teilnehmer, Emittenten und Investoren auf einem effizienten und transparenten Wertpapiermarkt zusammen. Neben der breiten Produktepalette überzeugt das integrierte, vollautomatische Handels-, Clearing- und Settlement-System.

SIX Swiss Exchange ist ein Unternehmen von SIX Group. SIX Group bietet weltweit erstklassige Dienstleistungen in den Bereichen Wertschriftenhandel und - abwicklung sowie Finanzinformationen und Zahlungsverkehr..

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