Neue Wahlfranchisen |
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31.08.2004, Ab 1. Januar 2005 gibt es neue Wahlfranchisen. Doch die Krankenversicherer müssen nicht mehr alle Varianten anbieten. Das macht Vergleiche schwierig.
Heute gilt für die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine ordentliche Jahresfranchise von 300 Franken für Erwachsene. Bei Kindern wird keine ordentliche Franchise erhoben. Diese ordentlichen Franchisen bleiben auch ab 1.1.05 unverändert. Anders die Wahlfranchisen. Diese sind nur noch bis zum 31.12.04 wie folgt gültig: 400/600/1200/1500 für Erwachsene bzw. 150/300/375 Franken für Kinder. Danach sind jene Krankenversicherer, die Wahlfranchisen anbieten, nicht mehr verpflichtet, alle Stufen zu führen. Vielmehr ist es so, dass auch die Kassen wählen können, welche Stufen sie ihrer Kundschaft anbieten möchten.
Die möglichen Wahlfranchisen sind jedoch nach wie vor auch im Verordnungstext aufgeführt und neu auf 500/1000/1500/2000/ 2500 Franken für Erwachsene und auf 100/200/300/400/500/ 600 Franken für Kinder festgelegt worden.
Es könnte jedoch künftig sein, dass sie bei Ihrem Krankenversicherer zum Beispiel für Erwachsene nur die Stufen 500/1500 und 2500 Franken vorfinden werden.
Diese Neuerung führt zum ersten Mal seit Inkrafttreten des KVG zu einer Vielfalt im Prämiensystem. Volle Transparenz unter den Kassen wird nicht mehr möglich sein.
Da diese besondere Versicherungsform wesentlich geändert wird, müssen die Versicherer jede versicherte Person bis spätestens 31. Oktober 2004 über die Einteilung der Franchise informieren.
Je nach dem, ob ihre Versicherungseinrichtung die bisherige Franchisestufe weiterhin anbieten wird, bleibt diese unverändert (nur für die Stufen 300/1500 möglich). Sonst erfolgt per 1.1.05 eine Umteilung in die nächstliegende Wahlfranchise.
Liegt die bisherige Franchise genau in der Mitte zwischen zwei neuen Stufen, gilt die höhere Jahresfranchise. Beispiel: A hat bisher eine Jahresfranchise von 400 Franken. Die Versicherungseinrichtung führt für Erwachsene die Stufen 300/500/1500/2500. Die Umteilung erfolgt in die Stufe mit 500 Franken.
B wählte bisher eine Jahresfranchise von 1200 Franken. Ihre Kasse bietet für Erwachsene die Stufen 300/1000/1500/2500 an. Die Umteilung erfolgt in die Stufe mit 1000 Franken. Alle versicherten Personen können jedoch per 1.1.2005 eine andere Franchise wählen oder auch zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn sie dies ihrem bisherigen Versicherer bis spätestens am 30. November 2004 mitteilen (am besten schriftlich eingeschrieben).
Zu beachten gilt es, dass der maximale Prämienrabatt auf 50 Prozent begrenzt ist. Daher kann nur noch bis zum 31.12.04 (siehe dazu auch Artikel im BT vom 16.8.04) für alle verbindlich gesagt werden, dass man bei voraussichtlich tiefen Gesundheitskosten mit der höchsten Franchise in jedem Fall besser fährt.
Denn je nach Kanton, Region und Kasse könnte dies für erwachsene Personen nun teilweise bereits bei einer Franchise von 2000 Franken erreicht sein.
Dieser Artikel bezieht sich ausschliesslich auf die obligatorische Grundversicherung nach KVG. Wer für die richtige Wahl der Jahresfranchise Unterstützung sucht, sollte sich an eine Krankenkasse oder eine Versicherungsfachperson wenden.
Iwan Andrey ist eidg. dipl. Finanzplanungsexperte & eidg. dipl. Versicherungsfachexperte.
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