Steuergeld für Privatspitäler

 

17.09.2004, Der Bundesrat bleibt dabei: Die Kantone sollen künftig Privatspitäler, welche sie auf die Spitalliste setzen, wie die öffentlichen Spitäler subventionieren.

Diese Gleichbehandlung hat er mit der Verabschiedung der Botschaft zur neuen Spitalfinanzierung bestätigt. Die finanzielle Gleichstellung aller Spitäler soll den Druck auf die Kantone erhöhen, im Spitalbereich Überkapazitäten abzubauen. Kleiner Schritt auf Kritiker zu Ein Teil der Kantone hatte in den vergangenen Wochen aus Angst vor Mehrkosten heftige Kritik am Bundesratsvorschlag geäussert. Die SP will die Gleichstellung im Parlament bekämpfen: Wenn öffentliches Geld in Privatspitäler fliesse, komme es zum «Leistungsabbau für alle». Ein kleines Stück kommt der Bundesrat den Kritikern entgegen: Statt ein Jahr haben die Kantone nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision zwei Jahre Zeit, um ihre Spitalplanung zu überarbeiten. Und die Beiträge an Privatkliniken sind erst drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes fällig. Prämienschub von zehn Prozent? Auch an der umstrittenen neuen Kostenverteilung im Spitalwesen hält der Bundesrat fest: Versicherer (also Prämienzahler) und Kantone (also Steuerzahler) sollen künftig je die Hälfte der Kosten übernehmen. Der Kassenverband Santésuisse warnt, dieser Schlüssel führe zu einem Prämienschub von zehn Prozent. Der Bundesrat räumt ein, dass «kurz- und mittelfristig» mit Mehrkosten für die Kassen zu rechnen sei, wobei diese Kosten schwer abschätzbar seien. Hinter die neue Spitalfinanzierung stellen sich FDP, SVP und der nationale Spitalverband. (paf) Seite 7: Subventionen für Privatspitäler Bundesrat gewährt Kantonen mehr Zeit für neue Spitalplanung und verzögert Beiträge an Privatkliniken leicht Der Bundesrat bleibt hart: Die Kantone sollen künftig auch an Privatspitäler Beiträge zahlen. Und die Kosten des ganzen Spitalwesens sollen je zur Hälfte die Krankenkassen (also die Prämienzahler) und die Kantone (also die Steuerzahler) übernehmen. Bewirkt das einen neuen Prämienschub?

PATRICK FEUZ Der öffentliche Druck der Kantone und Kassen hat den Bundesrat bloss noch zu Retouchen bewegt. Die Reform der Spitalfinanzierung kommt im Prinzip so ins Parlament, wie sie in die Vernehmlassung geschickt worden war. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Die wichtigsten Reformpunkte:

>
Die Kantone werden zu einer Planung verpflichtet, die den gesamten Bedarf des Kantons an Spitalbetten abdeckt ? unbesehen davon, ob es sich um ein öffentliches oder ein privates Spital handelt. Neu müssen die Kantone an Privatspitäler, die sie auf die Spitalliste setzen, Beiträge zahlen. Ein Teil der Kantone bekämpft die Gleichbehandlung der öffentlichen und privaten Spitäler aus Angst vor Mehrkosten für die öffentliche Hand. Der Bundesrat kommt den Gegnern jetzt etwas entgegen: Statt ein Jahr haben die Kantone nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision zwei Jahre Zeit, um ihre Spitalplanung zu überarbeiten. Und die ersten Beiträge an Privatkliniken sind erst drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes fällig.

>
Trotz heftigem Widerstand der Kassen hält der Bundesrat an der so genannt «dual-fixen» Finanzierung fest. Demnach müssen Kantone und Kassen die Kosten der Leistungen und der Investitionen aller in der kantonalen Planung aufgelisteten Spitäler je zur Hälfte übernehmen. Die Versicherer hatten eine Reduktion ihres Anteils auf 40 Prozent verlangt. Sonst drohe ein Prämienschub von 10 Prozent. Der Bundesrat räumt ein, dass die Reform «kurz- bis mittelfristig» für die Versicherer tatsächlich zu Mehrkosten führe. Deren Ausmass könne aber nur grob abgeschätzt werden. Dank mehr Transparenz und verstärktem Wettbewerb seien zudem längerfristig Kostensenkungen zu erwarten.

>
Unbestritten ist der Wechsel von der so genannten Objekt- zur Leistungsfinanzierung. Künftig sollen mit Fall- oder Abteilungspauschalen die effektiv erbrachten Leistungen vergütet werden, statt wie bisher den Spitalbetrieb zu finanzieren. Spitäler, die kostengünstige Leistungen erbringen, werden nicht länger bestraft. Die vom Bundesrat verabschiedete Spitalfinanzierung ist praktisch identisch mit der Vorlage, die im Dezember 2003 im Parlament in einem Gesamtpaket für eine umfassende Revision des Krankenversicherungsgesetzes abgestürzt war.

Bund droht bei Spitzenmedizin Aus diesen Trümmern stammt auch der Vorschlag für die «hochspezialisierte Medizin»: Die Kantone werden zu einer «gemeinsamen Planung» verpflichtet. Kommen sie dieser Aufgabe nicht «zeitgerecht» nach, erlässt der Bund die Planung. Laut Pascal Couchepin soll die neue Spitalfinanzierung Anfang 2006 in Kraft treten, wobei er dies selber als «etwas optimistisch» bezeichnet. Innerhalb von drei Jahren will der Bundesrat einen Vorschlag für eine monistische Spitalfinanzierung vorlegen. In einem solchen System gäbe es für die Spitalfinanzierung nur noch eine Zahlstelle.

Unsympathisch, aber richtig Die vom Bundesrat vorgeschlagene neue Spitalfinanzierung treibt vielen kantonalen Gesundheitsdirektoren den Angstschweiss auf die Stirn: Die Reform erhöht das Abwahlrisiko. Denn nur mit der Schliessung weiterer Spitalabteilungen oder gar ganzer Spitäler können die Kantone verhindern, dass die neue Spitalfinanzierung für sie höhere Kosten bringt. Neu müssen sie nämlich auch Beiträge an Privatspitäler zahlen, die sie auf die Spitalliste setzen. Bisher kosteten Listenplätze für Private die Kantone nichts.

Der Druck ist heilsam. Im Spitalbereich leistet sich die Schweiz teure Überkapazitäten. Zudem führen absurde Mechanismen zur Geldverschleuderung. Ein Beispiel: Weil heute simpel Kosten verrechnet statt gezielt Leistungen bezahlt werden, haben die öffentlichen Spitäler kein Interesse daran, kostengünstig zu arbeiten. Effizienz wird bestraft. Das soll jetzt mit der neuen Finanzierung anders werden.

Die Vorstellung, dass dabei die öffentliche Hand künftig auch Privatkliniken subventioniert und damit auch Aktionärsgewinne mitfinanziert, ist unsympathisch. Aber wenn als Ergebnis eine gute Versorgung zu tieferen Kosten erbracht wird, ist es eigentlich egal, ob dies «öffentlich» oder «privat» passiert. Voraussetzung für die Gleichbehandlung aller Spitäler sind aber gleiche Wettbewerbschancen: Privatspitäler sollen einen Notfalldienst anbieten und alle Grundversicherten behandeln müssen, statt sich auf rentable Zusatzversicherte zu konzentrieren. Der Bundesrat hat die Spiesse in diesem Sinn gleich lang definiert. Unideologisch sollte nicht nur das Verhältnis zwischen privaten und öffentlichen Spitälern beurteilt werden. Unideologisch wäre auch eine griffigere Lösung zu suchen, wenigstens die Planung der Spitzenmedizin in Bundeshand zu geben. Hier sollte das Parlament die Bundesratsvorlage nachbessern.

Nur sanft für Managed Care Auch bei der angestrebten Förderung von Managed Care lässt sich der Bundesrat durch kritische Stimmen in der Vernehmlassung nicht beirren. Er hält daran fest, es bei einer Definition der «integrierten Versorgungsnetze» als «besondere Versicherungsform» bewenden zu lassen, wo die Ärzte «Budgetverantwortung» haben. Flächendeckend vorschreiben will er den Krankenkassen Managed Care nicht. Laut Pascal Couchepin drohten sonst «Alibiübungen» oder eine lange Liste von Ausnahmen für ländliche Gebiete. Vizedirektor Hans Heinrich Brunner vom Bundesamt für Gesundheit rief die Kassen auf, die vom Bundesrat abgesteckte «Spielwiese» zu nutzen. Couchepin sagte, nach der anvisierten Aufhebung des Vertragszwangs zwischen Kassen und Ärzten werde der Wettbewerb für ein grösseres Managed-Care-Angebot sorgen.

Experten sind sich aber einig, dass es sich für die Kassen auch weiterhin nicht lohnen wird, Managed-Care-Modelle für Patienten mit hohen Krankheitskosten anzubieten. Marktfähig wird Managed Care erst mit einem verbesserten Risikoausgleich unter den Kassen (siehe «Bund» vom 9. September). Davon will der Bundesrat aber nichts wissen. (sda/paf)

Quelle: Der Bund

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

www.helpnews.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Verzeichnis der Schweiz mit über 18 Mio. erweiterten Wirtschafts- und Firmendaten, 2'500 eigenen Schweizer Webadressen (Domains) und 150 eigenständigen Informationsportalen. Ausserdem betreibt der Onlineverlag HELP Media AG eines der grössten Schweizer Medien-Netzwerke mit über 1 Mio. Webseiten in allen Interessensbereichen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp