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Bleibt Ärzte-Vertragszwang doch?

 

20.09.2004, Bürgerliche glauben nicht mehr an Aufhebung des Vertragszwangs - Sie suchen neue Lösungen Ob ein Arzt von einer Kasse einen Vertrag bekommt, soll künftig stärker von seiner Qualität abhängen.

So wollen bürgerliche Politiker den Ärzten die wirksamste Waffe gegen mehr Wettbewerb aus der Hand schlagen: das Killerargument der angeblich «eingeschränkten freien Arztwahl».

PATRICK FEUZ, BERN Die Einladung ist noch nicht verschickt, aber gedruckt. Sie geht an alle bürgerlichen Mitglieder der Gesundheitskommissionen des National- und Ständerats. Das Treffen soll in der am Mon-tag beginnenden Herbstsession stattfinden. Zu den Initianten der Runde gehören die Aargauer FDP- Nationalrätin Christine Egerszegi und der Schwyzer CVP-Ständerat Bruno Frick. Geredet wird über Alternativen zur Aufhebung des so genannten Vertragszwangs zwischen Krankenkassen und Ärzten. Denn viele bürgerliche Gesundheitspolitiker glauben nicht mehr daran, dass die Vertragsfreiheit in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form die absehbare Referendumsabstimmung überlebt.

Weniger Kassenwillkür Um den Ärzten den Wind aus den Segeln zu nehmen und trotzdem etwas mehr Wettbewerb ins System zu bringen, werden die bürgerlichen Gesundheitspolitiker an ihrem Treffen konkret über zwei Alternativen zum Bundesratsvorschlag diskutieren:

· Der Vertragszwang wird nicht aufgehoben, es können also grundsätzlich weiterhin alle Leistungserbringer im ambulanten Bereich automatisch zulasten der Grundversicherung abrechnen. Das Argument der begrenzten freien Arztwahl ist vom Tisch. Wettbewerb soll primär über verschärfte Qualitätsanforderungen umgesetzt werden. Gegen mehr Qualität können sich die Ärzte schwerlich wehren. Die schon heute bestehenden Ausschlusskriterien werden in diesem Sinn konkretisiert. Eine Möglichkeit: Um zulasten der Grundversicherung arbeiten zu können, braucht ein Arzt eine minimale Anzahl Fälle. Die Hürde ist je nach Fachrichtung unterschiedlich hoch. Der Zulassungsstopp für neue Arztpraxen bleibt in modifizierter Form bestehen: Junge Ärzte, die beispielsweise bereit sind, nach Kopfpauschalen abzurechnen, bekommen einen Kassenvertrag. · Der Vertragszwang wird aufgehoben. Aber gegenüber der Bundesratsvorlage wird das neue Regime stärker reguliert und die Rechtssicherheit der Ärzte erhöht. Bekommt ein Arzt keinen Vertrag, kann er ein paritätisches Schiedsgericht aus Ärzten und Kassen anrufen. Als Bedingung für einen Vertrag werden konkrete Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskriterien definiert. Die Gefahr der Kassenwillkür wird so eingeschränkt.

Die zwei Varianten hat der renommierte Gesundheitsökonom Willy Oggier skizziert, im Auftrag von Egerszegi und weiterer Gesundheitspolitiker. Oggier bevorzugt nicht zuletzt aus taktischen Überlegungen die erste Variante, also die Beibehaltung des Vertragszwangs, aber angereichert mit höheren Qualitätshürden.

Mehrheitsfähige Lösung Ziel der bürgerlichen Gesundheitspolitiker ist es, in den nächsten Wochen die Bundesratsvorlage in Zusammenarbeit mit der Verwaltung abzuändern, um dann eine möglichst mehrheitsfähige Lösung ins Plenum zu bringen. Die Räte werden die Vorlage frühestens im Dezember, aber wahrscheinlich erst im März behandeln. Den Ärzten gefällts nicht. FMH-Vizepräsident Yves Guisan hatte mit Korrekturen am Bundesratsvorschlag gerechnet und schon vor zwei Wochen erklärt: «Es zeichnen sich Korrekturen ab, die es uns Ärzten schwieriger machen, die Referendumsabstimmung zu gewinnen.»

Killerargument Der Bundesrat will im ambulanten Bereich nicht mehr alle Ärzte zulasten der Grundversicherung abrechnen lassen, sondern nur noch so viele, wie die Kantone festlegen. In der Auswahl der Ärzte wären die Kassen frei. Die Ärztevereinigung FMH bekämpft dies als «eingeschränkte freie Arztwahl». Zwar räumen manche Ärzte ein, dass die Kritik nur begrenzt zutrifft. Aber die eingeschränkte Arztwahl könnte im Abstimmungskampf zum Killerargument werden. (paf.)

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


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