Subprime-Krise: Untersuchung der EBK zu den Ursachen der UBS Wertberichtigungen |
Tweet |

16.10.2008, Die Eidg. Bankenkommission (EBK) hat die Ursachen untersucht, die zu den enormen Wertberichtigungen der UBS führten. Sie stellt dabei fest, dass im Wesentlichen organisatorische Fehler sowie eine unzulängliche Erfassung der relevanten Risiken in Kombination mit einem aussergewöhnlichen Marktumfeld zu den Wertberichtigungen führten. Die EBK-Untersuchung konzentrierte sich auf den Zeitraum vor August 2007. Die EBK unterstützt die Umsetzung des von der UBS erarbeiteten und publizierten Massnahmenplans zur Behebung der identifizierten Mängel und verfolgt dessen Umsetzung sehr eng.
Die Bank kannte bis Anfang August 2007 das Ausmass und die Natur ihrer Risiken im Subprime-Bereich und in angrenzenden Gebieten nicht und war daher ausser Stande, rechtzeitig geeignete Gegenmassnahmen zu ergreifen. Darin liegen organisatorische Fehler, die in einem aussergewöhnlichen Marktumfeld verheerende Folgen hatten. Die fehlende Aufmerksamkeit für die mit dem Bilanzwachstum verbundenen versteckten Risiken und ein zu unkritisches Vertrauen in die bestehenden Mechanismen zur Risikoerfassung erscheinen im Rückblick als schwerwiegendes Versäumnis der Bank. Die Untersuchung der EBK hat jedoch nichts zu Tage gebracht, das darauf schliessen würde, dass die aktuellen Organe der Bank keine Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten.
Die Untersuchung der EBK umfasst den Zeitraum vor August 2007. Nicht Gegenstand der Untersuchung waren die Massnahmen der UBS zur Bewältigung der Krise ab diesem Zeitpunkt. Die UBS hat einen umfangreichen und konkreten Massnahmenplan zur Behebung der identifizierten Mängel erarbeitet, den sie umsetzt oder bereits umgesetzt hat. Die EBK unterstützt diese Massnahmen in Absprache mit anderen Aufsichtsbehörden und verfolgt dessen Umsetzung sehr eng.
Über Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA:
Die FINMA bewilligt den Betrieb von der Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen, sie überwacht die Beaufsichtigten in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Weisungen und Reglemente sowie auf die dauernd einzuhaltenden Bewilligungsvoraussetzungen. Die FINMA spricht bei Bedarf und nach Massgabe des Gesetzes Sanktionen aus, leistet Amtshilfe und reguliert. Das heisst, sie arbeitet bei Gesetzesanpassungen und entsprechenden Verordnungen mit, erlässt Rundschreiben und – wo ermächtigt – eigene Verordnungen. Zudem ist sie für die Anerkennung von Selbstregulierungen zuständig.
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.