Neuerungen bei grenzüberschreitenden Zahlungen |
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27.11.2007, Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind die Mitgliedstaaten der «Gruppe zur Bekämpfung von Geldwäscherei (FATF)» und deren Finanzinstitute weltweit verpflichtet, bei Finanztransaktionen bestimmte Angaben zu den beteiligten Parteien zu machen. Als Mitgliedstaat der FATF hat die Schweiz die Forderungen in der Geldwäschereiverordnung der Eidg. Bankenkommission übernommen.
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